Neuwahlen?


07.11.2024, 11:23

Und für wen würdet ihr abstimmen? (Bei den Neuwahlen)

8 Antworten

So wie Herr Scholz das gestern angekündigt hat, wird er im Januar die Vertrauensfrage stellen und wahrscheinlich geplant verlieren. Dann gäbe es im März Neuwahlen.

Herr Merz hätte das ganze gern schneller, Herr Scholz will im November/Dezember noch ein paar wichtige und dringende Gesetze durchbringen. Das halte ich nicht für falsch und Herr Merz könnte sich als Staatsmann zeigen, wenn er dabei unterstützt oder immerhin fair verhandelt (So eine Haltung könnte ihm sogar ein paar Stimmen einbringen).

Wenn man sich auf die aktuellen Umfragen verlassen mag, bekämen wir dann im März Herrn Merz als Kanzler einer schwarz-roten Groko. Und dann schauen wir mal!


Neuesgirl6 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 11:37

Was ist eigentlich mit der Vertrauensfrage gemeint?

ntechde  07.11.2024, 11:39
@Neuesgirl6

Der Bundeskanzler wird je bekanntlich von der Mehrheit des Bundestages gewählt. Die Vertrauensfrage ist nichts weiter als die Wiederholung dieser Abstimmung. Bekommt der Kanzler diese Mehrheit nicht, werden Neuwahlen durchgeführt.

Ja, davon ist auszugehen.

Nach Willen der SPD gibt es die Neuwahlen erst Ende März (wenn die Vertrauensfrage Mitte Januar gestellt würde), aber ich bezweifle, dass die Oppositionsparteien so lange zuschauen werden. Da wird ggf. vorher noch ein konstruktives Misstrauensvotum kommen was Neuwahlen wohl eher für Ende Januar oder Anfang Februar wahrscheinlich machen würde.


Eliah420  07.11.2024, 11:32

Olaf Scholz darf von Gesetzwegen aus erst im Januar die Vertrauensfrage stellen - damit sich alle Parteien darauf einstellen können.

ps1980  07.11.2024, 11:34
@Eliah420

Welches Gesetz soll das sein? Davon höre ich zum ersten Mal? Und warum würde Merz dann das sofortige stellen der Vertrauensfrage fordern, wenn das eh nicht möglich wäre?

priesterlein  07.11.2024, 11:46
@ps1980
Welches Gesetz

Es gibt keines, das hat er sich nur ausgedacht. Er darf jederzeit diese Abstimmung ankündigen und diese darf frühestens dann 48 Stunden später erfolgen.

ps1980  07.11.2024, 13:38
@priesterlein

Ich hab's gerade selber im Grundgesetz gelesen:

Art.68GG:

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Also, die 48 Stunden sind richtig! Es braucht keine 2 Monate. Genau wie du gesagt hast! Danke!

Wozu? Die Regierung kann mit den Ämtern weiterarbeiten, bloß die Mehrheit bei abzustimmenden Entscheidungen wird etwas schwierig. Die Frage, ob die Abgeordneten dem Kanzler noch vertrauen, wurde für den Januar angekündigt. Das Ergebnis wird dann vielleicht zur Auflösung und zu neuen Wahlen führen. Aber in so einer Zeit könnten sich trotzdem genug Stimmen für das Vertrauen finden, weil sie nicht auf ihr Geld verzichten wollen und auch nicht die Verantwortung für die Scheiße, die in der Welt abgeht, tragen wollen.

Das wird sich im Januar 2025 entscheiden.

Falls ja, gibt es diese voraussichtlich im März geben.

Vermutlich im März.

Im Januar stellt Scholz die Vertrauensfrage, bis dahin haben wir eine Minderheitsregierung. Wenn er scheitert, sind die Neuwahlen spätestens Ende März durch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein „links-grün Versiffter“