Neue Hausordnung: Im Regelfall sollte die Dusche und das Bad nicht zwischen 22 und 6:30 genutzt werden?

9 Antworten

"sollte" bedeutet nicht verboten.

Du kannst duschen wann immer du willst, solche Einschränkungen sind gar nicht zulässig.

Geh einfach duschen, wenn du dir aber wirklich unsicher bist sprech den Hausverwalter an und Schilder dein Problem.

Verstehe das Problem nicht. Man darf duschen und baden, wann man möchte, sofern man die 30 Minuten einhält.


berlina76 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 08:51

Es geht hier um die Regelmässigkeit, man will seitens der Hausverwaltung, das man Nachts das Bad nur im Notfall nutzt. aber nicht regelmässig, was bei mir gar nicht möglich ist.

HoellenMonster  19.05.2025, 08:52
@berlina76

Das ist nicht zulässig. Man darf jeden Abend und Nacht duschen. Das gehört zu Nutzung der Wohnung dazu. Natürlich solltest du nicht länger als 30 Minuten unter der Dusche stehen.

DaKaBo  19.05.2025, 08:49
Man darf duschen und baden, wann man möchte, sofern man die 30 Minuten einhält.

Wo liest du das?

Die neue Hausordnung kannst Du getrost missachten, da so ein Verbot rechtlich nicht zulässig ist.

Wenn sich niemand beschwert, passiert nichts.

Und sollte sich jemand beschweren, da geht es meistens nur um die Einhaltung der Nachtruhe, würde ich das in einem Gespräch versuchen zu klären.

Bei mir ist das auch so. Vor 6 Uhr morgens kommt kein heißes Wasser.

Aber ich habe mich längst an kaltes Duschen gewöhnt.

Liebe 🌞 Grüße


berlina76 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 08:59

Da wir Warmwasser über Durchlauferhitzer bekommen, ist das Gott sei Dank kein Problem.

Das das Warmwasser bei dir Nachts abgedreht wird ist glaub ich im Rahmen des Nachts Duschen Urteils ebenfalls negiert worden, d.h. auch Nachts musst du zugriff auf Warmwasser haben.