Nebenjob als Journalist auf Honorarbasis?

2 Antworten

Als Freiberufler mußt du dich nur beim Finanzamt anmelden: Freiberuf

Eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese " Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" genügt ein formloser kurzer Brief ans FA. Hingehen beschleunigt den Vorgang und die Vergabe einer Steuernummer (falls man noch keine hat).

Diese Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim FA ist kostenlos.

https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte Kristall08 bestätigt

Nein musst Du nicht. Du musst die Honorare aberin der Steuerklärung angeben.

mrDAD1 
Fragesteller
 21.04.2021, 14:26

Das wäre dann aber nach Steuerklasse 6?

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Mamis911  21.04.2021, 15:02
@mrDAD1

Nein, das ist Steuerklasse 6. Falls Einnahmen entstehen, werden diese zu deinen anderen Einnahmen aus dem Hauptjob einfach dazugerechnet und daraus dann die Steuer in deiner Steuerklasse aus der Hauptbeschäftigung berechnet. Ich weiß das, weil ich vor Corona auch ab und zu Zeitungsartikel geschrieben habe.

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siola55  21.04.2021, 19:47
@mrDAD1

Bei Honorartätigkeiten gibt es keine Steuerklassen! Du gibst deine Honorareinnahmen in deiner Ek-Steueerklärung an in der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit).

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Kristall08  21.04.2021, 18:31
Du musst die Honorare aberin der Steuerklärung angeben.

Und das ist ganz wichtig, weil da nämlich immer mal wieder Stichproben gemacht werden.

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