Nebenjob als Journalist auf Honorarbasis?
Moin, Leute! Wenn ich neben meinem Hauptjob gelegentlich ein Paar Artikel für eine Zeitung auf Honorarbasis schreibe, muss ich mich doch nicht als Freiberufler anmelden, oder?
2 Antworten
Als Freiberufler mußt du dich nur beim Finanzamt anmelden: Freiberuf
Eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese " Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" genügt ein formloser kurzer Brief ans FA. Hingehen beschleunigt den Vorgang und die Vergabe einer Steuernummer (falls man noch keine hat).
Diese Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim FA ist kostenlos.
https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Gruß siola55
Nein musst Du nicht. Du musst die Honorare aberin der Steuerklärung angeben.
Nein, das ist Steuerklasse 6. Falls Einnahmen entstehen, werden diese zu deinen anderen Einnahmen aus dem Hauptjob einfach dazugerechnet und daraus dann die Steuer in deiner Steuerklasse aus der Hauptbeschäftigung berechnet. Ich weiß das, weil ich vor Corona auch ab und zu Zeitungsartikel geschrieben habe.
Du musst die Honorare aberin der Steuerklärung angeben.
Und das ist ganz wichtig, weil da nämlich immer mal wieder Stichproben gemacht werden.
Das wäre dann aber nach Steuerklasse 6?