Nebengewerbe was darf ich speziell?
Guten tag,
ich habe seid 1 Jahr ein nebengewerbe angemeldet als Anlagenverleih. Da ich Maurer gelernt habe hat mich ein bekannter gefragt ob ich eine Garage machen kann. Darf ich das auch machen ohne das es jetzt zu meinem Bereich gehört also ne Rechnung als sonderleistung oder so schreiben oder geht das gar nicht?
4 Antworten
Gewerberechtlich wäre nur eine Ummeldung (ca. 20 €) erforderlich. Jedoch ist das Bauen einer Garage Maurerhandwerk. Und um diese gewerblich ausüben zu dürfen, brauchst du auch eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommst du nur als Meister oder Altgeselle. Also solltest du - wenn du nicht Maurermeister bist - die Finger von solch einem Auftrag lassen.
Du hast eine Gewerbeanmeldung für "Anlagenverleih".
Da dies nichts mit einer handwerklichen Dienstleistung zu tun hat, wirst du das neu anmelden müssen.
* Du solltest dich aber vorher erkundigen, ob du das so ohne weiteres anmelden darfst. (Es könnte Probleme geben, wenn du den Begriff Putzer oder Verputzer (oder wie sich das so nennt) verwendest. Frag´da mal vorsichtshalber bei der IHK nach.)
Um Mauererarbeiten gewerblich ausführen zu dürfen brauchst du die Meisterausbildung.
Somit hat sich das schon erledig, wenn du keine hast.
Garage mauern = Maurer ...
um Maurer-Arbeiten anbieten zu DÜRFEN ist ein Meister Pflicht ....
was glaubst du, wie schnell da eine Anzeige auf dich zu kommt ...