Nebengewerbe was darf ich speziell?

4 Antworten

Gewerberechtlich wäre nur eine Ummeldung (ca. 20 €) erforderlich. Jedoch ist das Bauen einer Garage Maurerhandwerk. Und um diese gewerblich ausüben zu dürfen, brauchst du auch eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommst du nur als Meister oder Altgeselle. Also solltest du - wenn du nicht Maurermeister bist - die Finger von solch einem Auftrag lassen.

Du hast eine Gewerbeanmeldung für "Anlagenverleih".

Da dies nichts mit einer handwerklichen Dienstleistung zu tun hat, wirst du das neu anmelden müssen.

* Du solltest dich aber vorher erkundigen, ob du das so ohne weiteres anmelden darfst. (Es könnte Probleme geben, wenn du den Begriff Putzer oder Verputzer (oder wie sich das so nennt) verwendest. Frag´da mal vorsichtshalber bei der IHK nach.)

Omegaetdaheim 
Fragesteller
 09.11.2017, 19:09

Okay vielen dank :)

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Um Mauererarbeiten gewerblich ausführen zu dürfen brauchst du die Meisterausbildung.

Somit hat sich das schon erledig, wenn du keine hast.

Garage mauern = Maurer ...

um Maurer-Arbeiten anbieten zu DÜRFEN ist ein Meister Pflicht ....

was glaubst du, wie schnell da eine Anzeige auf dich zu kommt ...