Name wurde online bekannt gegeben (Anzeige sinnvoll )?

3 Antworten

Kommt darauf an.

  1. Sind Beweise gesichert worden?
  2. Ist ein tatsächlicher Schaden entstanden
  3. Üble Nachrede?
Woher ich das weiß:Hobby – Habe früher eigene Websites erstellen / programmiert
zicke1656 
Fragesteller
 01.06.2023, 00:38

Beweise sind gesichert , schaden ist nicht entstanden üble nachrede auch nicht, es haben ca 30 Personen gesehen

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yippijaja  01.06.2023, 00:40
@zicke1656

Dann nein. Eventuell kann man da einen Datenschutzfall draus machen, weil persönliche Daten an ein anderes Unternehmen kommuniziert wurden.

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zicke1656 
Fragesteller
 01.06.2023, 01:05
@yippijaja

Obwohl er das in einem Video gesagt hat und das ohne ihre Erlaubnis?

Liegt das daran das ihre Daten öffentlich sichtbar sind?

Verstehe das nicht so ganz

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yippijaja  01.06.2023, 16:27
@zicke1656

Naja, wo ist der Schaden entstanden? Wo hat die Dame einen Nachteil? Und wer legt fest, was öffentlich ist und was nicht.

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Strafrechtlich unrelevant (als Firmeninhaberin eh im Register öffentlich einsehbar)

Entstand ihr Nachweisbarer Schaden, kann sie den geltend machen. Fikitver Schaden zählt nicht.

zicke1656 
Fragesteller
 01.06.2023, 01:01

Obwohl Er das ohne ihre Einverständnis Erklärung gesagt hat?

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thope684  01.06.2023, 01:06
@zicke1656

Was für ne Einverständnis. Wenn sie Inhaberin einer Firma ist, ist ihr Name eh öffentlich.

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Das kommt natürlich ganz auf den Kontext an. Einen Namen und eine Firma zu nennen ist nicht per Definition strafbar.

zicke1656 
Fragesteller
 01.06.2023, 00:33

Bisher ist nichts passiert es haben auch nur so 30 Leute gesehen

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