Nackt gesehen?
Ich M/16 war heute morgen in einem kleinen Fluss nackt baden, weil ich das schon immer mal ausprobieren wollte. Ich habe extra geschaut dass das etwas abseits ist. Als ich dann aber ein paar Minuten im Wasser war liefen zwei Mädchen ca. 13-14 auf der anderen Seite entlang. Da ich nicht an einer besonders tiefen Stelle war konnten die beiden meinen Penis etc. sehen und haben da auch voll drauf gestarrt, bis die dann weitergegangen sind. Das war mir echt mega peinlich und gilt das schon als Erregung öffentlichen Ärgenisses?
Ist denn jemandem schon mal etwas ähnliches passiert?
8 Antworten
Natürlich. Aber ich stelle mich dann nicht ewig lange hin und lasse mich betrachten, sondern bade einfach weiter, oder gehe raus und nehme mir mein Handtuch. Aber wenn mich beim baden jemand sieht, ist mir das auch egal.
Nacktheit ist weder schlimm noch verboten. Man sollte aber Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen.
Danke für deine Antwort. Also ich habe dann auch nichts so wirklich absichtlich präsentiert sondern war irgendwie selbst geschockt und habe mich erst weggedreht als die nach ein paar Sekunden weitergelaufen sind. Aber du hast natürlich Recht.
Gelassen bleiben. Du hast da ja nichts sexuelles getan und niemanden belästigt. Da mach dir keine Sorgen.
Nein, Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt sexuelle Handlungen voraus. Theoretisch könnte dein Verhalten höchstens als exhibionistische Handlung angesehen werden.
Im Strafgesetzbuch steht etwas anderes:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Ja, das stimmt ja. Dann kann man sich ruhig nackt zeigen. Ist ja nichts sexuelles...
Weggekuckt werden sie Dir wohl nix haben.
Im Grunde ist das schon Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn man es aber eher abseits macht, wird es kaum als solches geahndet.
Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt sexuelle Handlungen vorraus. Nur nackt sein reicht da nicht.
Nicht schlimm lassen. Zumindest nicht rechtlich.Du hast nichts falsch gemacht. Eine Anzeige gegen dich würde warscheinlich nicht verfolgt.....
Um öffentliches Ärgernis zu erregen muss man nicht unbedingt etwas sexuelles tun. Man muss "nur" öffentliches Ärgernis erregen. 😁