Nackt gesehen?


10.05.2021, 13:26

Ist denn jemandem schon mal etwas ähnliches passiert?

8 Antworten

Natürlich. Aber ich stelle mich dann nicht ewig lange hin und lasse mich betrachten, sondern bade einfach weiter, oder gehe raus und nehme mir mein Handtuch. Aber wenn mich beim baden jemand sieht, ist mir das auch egal.

Nacktheit ist weder schlimm noch verboten. Man sollte aber Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen.

Ali2714 
Fragesteller
 10.05.2021, 13:44

Danke für deine Antwort. Also ich habe dann auch nichts so wirklich absichtlich präsentiert sondern war irgendwie selbst geschockt und habe mich erst weggedreht als die nach ein paar Sekunden weitergelaufen sind. Aber du hast natürlich Recht.

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Djgrjhjf2664474  11.05.2021, 23:09

Ja. Sehe ich auch so. Nackheit ist normal.

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Gelassen bleiben. Du hast da ja nichts sexuelles getan und niemanden belästigt. Da mach dir keine Sorgen.

Nein, Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt sexuelle Handlungen voraus. Theoretisch könnte dein Verhalten höchstens als exhibionistische Handlung angesehen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html

Kolloss12  10.05.2021, 13:30

Um öffentliches Ärgernis zu erregen muss man nicht unbedingt etwas sexuelles tun. Man muss "nur" öffentliches Ärgernis erregen. 😁

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PatrickLassan  10.05.2021, 13:31
@Kolloss12

Im Strafgesetzbuch steht etwas anderes:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html

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Kolloss12  10.05.2021, 14:06
@PatrickLassan

Ja, das stimmt ja. Dann kann man sich ruhig nackt zeigen. Ist ja nichts sexuelles...

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Jo3591  10.05.2021, 13:39

Nacktheit in Gewässernähe ist nicht zu beanstanden.

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Weggekuckt werden sie Dir wohl nix haben.

Im Grunde ist das schon Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn man es aber eher abseits macht, wird es kaum als solches geahndet.

maribi  10.05.2021, 17:15

Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt sexuelle Handlungen vorraus. Nur nackt sein reicht da nicht.

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Nicht schlimm lassen. Zumindest nicht rechtlich.Du hast nichts falsch gemacht. Eine Anzeige gegen dich würde warscheinlich nicht verfolgt.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung