Nachsitzen wegen auf die Toilette gehen?
Ich habe eine Lehrerin die ziemlich streng ist, und ich habe sie oftmals nett gefragt ob sie mich auf die Toilette lassen kann, weil ich allgemein ein Blasen Problem habe. Sie meinte das sie mit mir darüber nicht diskutieren möchte und hat gemeint wenn ich auf die Toilette gehe dann muss ich Nachsitzen kommen und bekomme einen Eintrag. Am ende bin ich gegangen weil ich es nicht mehr ausgehalten habe. Ich habe daraufhin meine Klassen Lehrerin angesprochen und sie meinte das sie nichts machen kann, und ich einfach nachsitzen gehen sollte. Ich finde das einfach ungerecht und Respektlos…Meine Mutter und ich haben überlegt ob wir eine E-mail schreiben sollen das ich Morgen nicht nachsitzen gehen werde.
Was auch noch sehr nett wäre, wenn mir jemand ein Beispiel geben könnte was ich in dieser Email schreiben soll, (Meine Eltern können nicht gut Deutsch schreiben/sprechen)
Hast du ein Attest eines Urologen dazu?
Nein, aber ich wollte mir ein Attest holen
Wie oft in einer U-Stunde willst du denn zur Toilette?
Kommt darauf an wie viel Wasser ich trinke, aber 1 mal in der Stunde reicht
4 Antworten
Mit dem Direktor sprechen. Sie muss dich aufs Klo lassen wenn du musst so ist das nunmal auch wenn sie was anderes sagt. Wie bereits richtig geschrieben ist es gesetzlich verboten dich am Toilettengang zu hindern. Das Blasenproblem gehört aber abgeklärt weil wenn du jede Stunde aufs Klo musst dann würde es mich nicht wundern wenn sie dir nicht mehr glaubt. Man kann die Blase auch trainieren wenn man einfach mal länger einhält. Muss ja nicht in der Schule sein weil es da unangenehm ist aber kann man zuhause mal versuchen. Die Klassenlehrerin zeugt nicht von allzu viel Kompetenz wenn sie meint sie könne nichts machen
Ich studiere Lehramt und war im Praktikum keine Sorge ich weiß was da abgeht. Eine Aufgabe der Lehrkraft ist die Beratung und das hat sie hier klar verfehlt. Sie hätte auch einfach sagen können "ich rede mit der Kollegin". Das wäre das mindeste (ob sie es dann wirklich tut ist die andere Sache) und das hat sie nunmal nicht getan.
Und das befähigt dich zu einer Ferndiagnose?
Kann ich auch nicht beurteilen vom Sessel von zuhause aus.
Kann nur meine Unterrichterfahrung von 40 Jahren (nach dem Studium) da einbringen.
Ich gebe hier nur meine Meinung und keine Ferndiagnose ab was nicht verboten ist. Wenn du wie angegeben selbst Lehrer bist/warst dann solltest du wissen was die Aufgaben einer Lehrkraft sind. Bereits angesprochene Aufgabe hat sie verfehlt da kann man durchaus von fehlender Kompetenz in diesem Bereich sprechen. Lehrer sein besteht eben nicht nur aus korrigieren und unterrichten.
Mal ganz drastisch: Bist du noch solch ein Naivchen, das jeder Fragestellerin hier voll und ganz glaubt?
Es gibt immer mehr als zwei Wahrheiten. Wir hören hier nur eine einzige sehr subjektive.
Wirst du noch im Dienst erfahren. Ich hatte mehr als eine(n) Kollegen, mit Verrentung mit 50.
Neben der Liebe zum Beruf und der Zuwendung zu den Schüler benötigt man immer auch Realismus.
Und Wahrheiten tun bisweilen sehr weh.
Man muss nicht alles glauben um eine Meinung abzugeben. Auf meine Kommentare kannst du auch nicht eingehen und kommst jedesmal mit den "Ich bin älter also weiß ich es besser" Argumenten um die Ecke. Man wird mit zunehmendem Alter nicht allwissend im Gegenteil man ignoriert neue Erkenntnisse und Meinungen der jüngeren Generation weil man es immer schon gemacht hat. Damit ist man noch nie weit gekommen also ja Wahrheiten tun weh.
Dann weiß du es besser.
Lerne einfach mal sinnentnehmendes Lesen zu meinen Kommentaren.
Das ist nicht nur respektlos. Das ist sogar strafbar. Sie darf dir den Toilettengang nicht verbieten und vor allem darf sie das nicht sanktionieren!!! Das ist verboten und im Zweifel sogar strafbar. „Körperverletzung“
was anderes wäre es, wenn du alle 5min fragst!
Es ist ein Verstoß gegen §1 und 2 GG sowie Art 3 EMRK (europ. Menschenrechtskonvention)
Ja. Wäre auch zunächst die einfachste Lösung, bevor man mit einer Klage droht.
Das Verweigern des Toilettengangs gilt als Gewaltanwendung. Ist dementsprechend ähnlich, als würde dich die Lehrerin anschreien oder dich schlagen. Übrigens unabhängig von Blasenproblemen. Wenn du musst, dann musst du.
Beschwere dich bei der Schulleitung. Und zwar vor dem Nachsitz-Termin.
Niemand kann dir verbieten, auf die Toilette zu gehen. Das ist ein Grundbedürfnis und das kannst du dir von Niemanden verbieten lassen.
Pinkel ihr das nächste Mal aufs Pult.
Du kennst die Situation nicht wirklich, aber die Klassenlehrerin ist eine Lusche?
Hast du eine Ahnung, was da teilweise abgeht?
Mal Päuschen machen, eine Kippe rauchen oder auch eine Tüte.
Wissen wir hier doch nicht.