Nachsendeauftrag - wird Absender über Weiterleitung informiert?

2 Antworten

Sie haben auch die Option, dass Ihre neue Anschrift dem Absender nicht mitgeteilt wird. Der Preis bleibt dabei gleich. Allerdings wird bei Postzustellungsaufträgen die Anschrift immer dem Absender mitgeteilt. Bei gewöhnlichen Sendungen wird der Absender nicht über die Weiterleitung informiert.

Der Absender kann eine sogenannte "Vorausverfügung" auf dem Brief anbringen, der Brief wird dann, wie im Link nachzulesen, so behandelt, wie es der Absender wünscht.
http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1016048_900430

dasMimi  04.12.2011, 19:30

Vorausverfügung Brief national

Die Vorausverfügungen Brief national bezüglich Rücksendung und Anschriftenberichtigungskarte wurden zum 01.07.2010 auf unser Serviceangebot Premiumadress überführt. Es gibt daher nur noch zwei zulässige Vorausverfügungen:

Nur bei Briefen und Postkarten:

Nicht nachsenden!
Dieser Vermerk wird selbst dann beachtet, wenn der Empfänger mit der Deutschen Post die Nachsendung vereinbart hat. Die Sendung wird also nicht nachgesandt, auch nicht bei vorübergehender Abwesenheit, sondern an den Absender zurückgesandt.

Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!
Liegt ein Nachsendeauftrag des Empfängers wegen Umzugs vor, wird die Sendung zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt, wird diese auf der Sendung vermerkt.

Damit wir alles nach Wunsch erledigen können, geben Sie bitte immer die genaue Bezeichnung der gewünschten Vorausverfügung deutlich lesbar oberhalb der Empfängeranschrift an und achten Sie bitte darauf, dass Ihre vollständige Absenderadresse auf der Vorderseite der Sendung steht bzw. in der Vorausverfügung die Adresse angegeben ist, an die die zurücklaufende Sendung gehen soll.

Wenn eine Vorausverfügung nicht eindeutig formuliert oder nicht richtig positioniert ist oder nicht deutlich hervortritt, ist die Deutsche Post zur Beachtung nicht verpflichtet! Eine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung und eine Haftung für entstehende Schäden/Kosten kann jedenfalls nicht übernommen werden. Hinweis zur Rücksendung unzustellbarer Briefsendungen ohne Vorausverfügung

Die Rücksendung unzustellbarer Briefsendungen, z.B. Briefe, Postkarten, Büchersendungen, Warensendungen usw. (außer Infopost/Infobrief) erfolgt natürlich weiterhin kostenlos, mit einem entsprechenden Unzustellbarkeitsvermerk auf der Sendung, auch ohne eine entsprechende Vorausverfügung.

Soll auch unzustellbare Infopost/Infobrief zurückgehen, ist dies über das Vertragsprodukt Premiumadress möglich; ebenso können hierüber die Adressinformationen bezogen werden, die vorher über die weggefallene Anschriftenberichtigungskarte erfolgten. Verwandte Produkte

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dasMimi  04.12.2011, 19:32
@dasMimi

Der Link geht leider nicht, also habe ich von der Postseite kopiert....

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