Wird mein Arbeitgeber über den Nachsendeauftrag informiert?
Guten Abend,
Ich plane in nächster Zeit ein Umzug und wollte wissen ob Mein Arbeitgeber über ein Nachsendeauftrag durch die Deutsche Post informiert wird.
Ich arbeite über eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung in einem Ausßenarbeitsplatz. Dazu werde ich über ein Inklusionsunternehmen das mit der Werkstatt zusammenarbeitet und Arbeitstraining anbietet unterstützt.
Also eigentlich ist die Frage ob Werkstatt und Inklusionsunternehmen informiert werden oder ob ich das separat mitteilen muss.
Mit freundlichen Grüßen.
2 Antworten
Guten Abend.
Nein. Das musst Du selber machen. Einen wunderschönen dritten Advent wünsche ich Dir.
Mit freundlichen Grüßen 😉.
Im allgemeinen wird der Absender, der noch an die alte Adresse gesendet hat, nicht über deinen Umzug informiert.
Die Option lässt sich aber beim Nachsendeauftrag hinzubuchen. Banken und Versicherungen haben oft einen Betrag mit der Post, dass sie dann über deine neue Adresse informiert werden. Aber eben auch nur dann.
Wer keinen Vertrag hat (so wie dein AG vermutlich) wird es nicht erfahren und sendet weiterhin an die falsche Adresse. Und nach Ende des Nachsendeauftrages geht deine Post dann vielleicht verloren.
Ist nun aber wirklich sehr einfach, dass eben selbst zu machen. Beim AG wie auch bei allen anderen auch. Geht meist online bzw. per Mail.