Nachbar zwingt mich zu etwas?
Er will das wir den Zaun erneuern lassen da er etwas Morsch ist , und will das ich mich an den Kosten beteilige 50 zu 50 . Ich will es aber nicht , muss ich da mitmachen oder kann er mich nicht dazu zwingen falls er es will kann er ja es selber bezahlen

7 Antworten
Hier gilt bundeseinheitlich folgende Grundregel: Derjenige, der den Zaun oder die Mauer aufstellen muss, trägt die entstehenden Errichtungs- und Instandhaltungskosten (z.B. für einen Neuanstrich oder Reparaturen). Sind beide Nachbarn verpflichtet, teilen sie sich die Kosten.
Schließen Sie mit Ihrem Haus eine Baulücke, werden Sie dennoch zur Kasse gebeten, wenn ringsherum alles eingezäunt ist. Vorausgesetzt, Sie trifft eine Einfriedungspflicht. Da Sie vom bereits vorhandenen Zaun profitieren, müssen Sie Ihrem Nachbarn als Entschädigung den halben Zeitwert des Zaunes erstatten. Die Unterhaltskosten werden regelmäßig geteilt.
https://www.smartlaw.de/rechtstipps/wohnungseigentum-grundbesitz/was-gilt-beim-streit-um-zaeune-hecken-mauern-und-andere-grenzeinrichtungen
zB.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820021111170061258#det376159
§ 38 Kosten der Unterhaltung
(1) Die Kosten der Unterhaltung einer Einfriedigung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer je zur Hälfte, wenn und sobald für sie oder ihre Rechtsvorgänger die Verpflichtung zur Tragung von Errichtungskosten begründet worden ist.
Hey Privatfoerster
Das stimmt so nicht-hier gibt es keine! einheitliche Regelung für gesamt Deutschland,du beziehst dich auf NRW.
Hier bei uns sieht das ganz anders aus:
Schaut man von der Straße aus, an der der Haupteingang liegt, aufs Grundstück, so müssen Sie zum rechten Nachbarn hin einfrieden (inklus. Wartungarbeiten). Daraus ergibt sich auch, daß Ihr Nachbar zur Linken an Ihrer linken Grundstücksgrenze einzuzäunen hat.
Bei Eckgrundstücken ist auf der Seite einzufrieden,wo sich der Haupteingang befindet
Quelle GbE
Im Normalfall gehört einem immer auf einer Seite des Grundstücks der Zaun, eigentlich nie gemeinsam. Normalerweise erkennt man das daran, wo die Pfosten des Zauns stehen. Dem gehört dann der Zaun.
Kann natürlich sein, dass es da bei Euch noch eine andere Regelung gibt..
Hallo! Es kommt auf den genauen Zustand des Zaunes an. Ist er wirklich baufällig wirst Du Dich beteiligen müssen.
Natürlich nicht bei einer teuren Variante - und wieder ist Einigung der beste Weg.
Ich wünsche Dir eine schöne und Stress arme Woche.
Hahaha😂😂😂
Es ist so..steht der Zaun auf seinem Grundstück musst du für die Mauer keinen ct zahlen.
Die Regel ist, dass sich derjenige um den Zaun kümmern muss, auf dessen Seite die Zaunspfosten stehen. Wenn die also auf Deiner Seite sind, musst Du Dich um die Gesamtkosten kümmern.