Nacharbeiten trotz Krankheit?
Hallo also ich mache eine Schulische Ausbildung und habe insgesamt vier Wochen Praktikum im Kindergarten seit Anfang januar bis eigentlich Ende dieser Woche. Nun ist es so das ich eine Woche voll durchziehen konnte aber die anderen Wochen nicht. Bei mir wurde festgestellt dass ich eine Kinderkrankheit habe. Die sogenannte spastische Bronchitis. Diese Krankheit haut mich seit letztem Sommer ständig aus der Bahn. Jedenfalls heißt es das man jeden einzelnen Tag den man krank geschrieben ist nachholen soll?! Ist das rechtlich denn eigentlich richtig ?? Denn krank ist krank ist meine Meinung. LG
5 Antworten
An deiner Stelle würde ich erst mal krank feiern, bis es dir wieder besser geht.
Die verpassten Wochen kannst du z.B. in den Ferien nachholen. Die praktischen Stunden sind Pflicht, sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen wenn welche fehlen.
Vielen Dank für die Antwort
Naja mit feiern ist da nicht viel.
Die Befürchtung mit der Prüfung habe ich auch. Ich habe kein Problem damit diese Tage nachzuholen aber interessieren würde es mich wie es ist wenn man oft durch die selbe Sache krank ist.
Eine spastische Bronchitis ist keine Kinderkrankheit, das mal vorweg, das können auch Erwachsene bekommen
http://www.bronchitissymptome.de/spastische-bronchitis-bei-erwachsenen/
Wenn es zu dieser Ausbildung gehört, das eine gewisse Anzahl an Stunden in praktischer Arbeit nachzuweisen sind, dann musst Du das nachholen, sowie Du wieder gesund bist. Besprich das mit Deinen Lehrern.
lg Lilo
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja das dies ein Erwachsener auch bekommen kann weiß ich ja mittlerweile leider auch. Mir wurde nur gesagt das diese Krankheit häufiger bei Kindern vorkommt und somit viel als Kinderkrankheit angesehen wird.
Ja vielen Dank das mach ich.
Kommt drauf an. Wenn 4 Wochen Praktikum vorgeschrieben sind, kann es gut sein, dass du dich auch erfüllen musst um deinen Abschluss zu bekommen. Schau doch mal in deinem Vertrag nach und rede mit der Schulleitung. Die müssen das sicher wissen, das wird nicht der erste Fall sein.
Ich hatte auch eine Schulische Ausbildung, und wenn ich mich recht erinnere hast du sowohl alle Pflichten und alle Rechte die ein Schüler hat, ist das in deinem fall auch so?
Vielen Dank für die Antwort.
Das weiß ich nicht ganz genau. Aber ich weiß das es zu Teil so ist.
Ja, bei schulischen Ausbildungen ist es manchmal so geregelt, dass man die Fehlzeiten, die über 1 Woche im Jahr hinausgehen nacharbeiten muss, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen.
Vielen Dank für die Antwort.
Mit der Schulleitung reden wird zwar etwas schwieriger da es drei schulteile gibt und sie selten in unserem schulteil ist.