Nach Meisterbrief welche Bildungsmöglichkeiten stehen mir offen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wesentlich für deine Frage ist, dank des föderalen Systems in der BRD, in welchem Bundesland du lebst, bzw. du studieren willst. Ich werde mich im Folgenden auf die Regelungen in NRW beziehen. In den anderen Bundesländern sind die Vorschriften aber ähnlich, musst du aber überprüfen.

In der Allgemeinen Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) steht unter § 2: (1) Zugang zum Studium hat, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:

  1. Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,

  2. Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,

.... den Rest lassen wir hier mal weg... Hast du also einen Meisterbrief oder bist Betriebswirt des Handwerks etc. hast du eine Hochschulzugangsberechtigung!

Und nun kommt der Clou - Für Menschenkinder die über diesen Weg den Hochschulzugang erlangt haben (ggf. musst du noch ein spezielles Einstellungsverfahren an der Uni überstehen Diese Regelungen liegen im Ermessen der UNI), gibt es eigene Kontingente an Studienplätzen. D.h. kein NC für dich! (Ist ja auch logisch, da du ja über keinen Abiturdurchschnitt verfügen kannst)

Nun ist die Frage was du studien willst, In Köln gint es zum Beispoil einen eigenen Studiengang "Handwerskmanagement". Oder lieber was technischens? Na, egal, auf jeden Fall brauchst du dir mit dem Meister in der Hinterhand keine Gedanken mehr um ein fachabi etc. zu machen!!

Una ansonsten wie immer, wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behlaten!

mrniceguynb 
Fragesteller
 31.08.2010, 21:43

Kein Numerus clausus? Das ist ja mal was das wusste ich nicht. Ich bin noch unetschlossen was ich studieren möchte, da ich mich nochmal genauer informieren möchte was mir den nun alles offen steht. Danke für deine ausführliche Antwort.

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Schreiberlilli  31.08.2010, 21:49
@mrniceguynb

Ich vermute mal, dass Du meinen Tipp nicht gelesen hast. Dann wäre Dir nämlich aufgefallen, dass es jetzt überarbeitete Regeln gibt - speziell in NRW!

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WENN DU MEINEN TIPP GELESEN HÄTTEST; DANN HÄTTEST DU UNTER ANDEREM FOLGENDES ERFAHREN:

Ein Studium ist eine gute Basis für ein erfolgreiches Berufsleben und die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte mit Ausbildung und beruflicher Praxis erheblich erweitert. Ab dem Wintersemester 2010/2011 stehen Ihnen noch mehr Möglichkeiten offen, ihrer beruflichen Laufbahn neuen Schwung zu geben. Dabei führen unterschiedliche Wege zum Wunsch-Studium – je nachdem, welche Qualifikation und welche Berufspraxis Sie mitbringen:

■Meister und vergleichbar Qualifizierte können gleich durchstarten! Sie haben ohne jede vorherige Prüfung den direkten Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.

■Aber auch ohne Meisterbrief steht Ihnen der Weg an die Hochschule offen: Besonders einfach ist es, wenn Sie eine mindestens zweijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und mindestens drei Jahre in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben. Sie haben Zugang zu Studiengängen, die fachlich Ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechen. Beginnen Sie mit dem Studium direkt und ohne Zugangsprüfung.

■Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Ausbildung und drei Jahren Berufspraxis können Sie auch Fächer studieren, die nicht Ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Das gilt auch, wenn Sie nach der Ausbildung minderjährige Kinder erzogen oder einen Angehörigen gepflegt haben. Diese Zeit wird als Berufspraxis anerkannt. Der Weg zum Studium führt dann über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule.

■Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten Sonderregelungen. Informieren Sie sich in unserem Flyer und bei den Hochschulen.

Alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bieten Studieninteressierten mit beruflicher Qualifikation eine entsprechende Studienberatung an. Bitte wenden Sie sich direkt an die Hochschule Ihrer Wahl um detaillierte Informationen zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie rechts in unserem ServiceCenter und unter der Rufnummer 01803 200 220.

mrniceguynb 
Fragesteller
 07.09.2010, 15:36

entschuldigung irgendwie hab ich deinen Tipp gar nicht gesehen :( tschuldige, danke für die mühe trotzdem

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Hallo!

Mittlerweile gibt es Möglichkeiten für beruflich Qualifizierte, ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen. Das ist je nach Bundesland verschieden.

Im Allgmeinen gilt eine abgeschlossene Berufsausbildung plus Meisterbrief oder/und Berufserfahrung plus (manchmal) eine Zusatzprüfung.

Schau Dir auch meinen Tipp an. Dort findest Du passende Links.

Schöne Grüße

Schreiberlilli  30.08.2010, 09:39

Ich würde ja gerne einen Link zu dem Tipp "Studium ohne Abitur" herstellen. Aber das klappt leider nicht. Dafür bin ich anscheinend zu blond. Sorry!

;-(

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mrniceguynb 
Fragesteller
 07.09.2010, 15:43
@Schreiberlilli

was hast du mit "Schau dir meinen Tipp an" gemeint? die beiträge sind doch erst am 31. geschrieben und das ziemlich spät.

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frage doch mal bei der handwerkskammer nach...

wenn du deinen "meister" mit einer so tollen note machst, dürfte das u.U. schon reichen, dass du studieren darfst.... lg

mrniceguynb 
Fragesteller
 30.08.2010, 00:58

Ein Meisterbrief ist gleichzustellen mit Fachabi? Ich rufe heute noch in der Handwerkskammer an wie das genau ist.

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marlylie  31.08.2010, 23:46
@mrniceguynb

gute ide, mrniceguynb und sein so lieb uns schreibe uns, wie es dann damit genau aussieht...---wobei die antwortvon TrialGenial schon sehr aufschlussreich ist, lg

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mit einem realschulabschluss kann man bei uns ein 2jähriges fachabi auf der berufsschule machen (HESSEN)

mrniceguynb 
Fragesteller
 30.08.2010, 01:12

Ich mache meinen Meister in Baden Würtenberg, komme aber aus Bayern, ich werde mich wohl mit der Handwerkskammer in Baden Würtenberg in verbindung setzen müssen. Ich habe jetzt gelesen das man mit einem Meister gleichzeitig Fachhochschulreife erwirbt, man kann aber nur Fachbezogen Studieren, was ich aber nicht will da mir der eigentlich Studiengang den ich erwäge verwehrt bleibt. Ich werde wohl noch mal eine Schule besuchen dürfen.

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