Ich werde heute meinen Account deaktivieren lassen.

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Hallo Timbo,

kennst Du eigentlich diese Seite:

www.hochschulkompass.de

Hier kannst Du gezielt nach Studiengängen und Hochschulen suchen. Dann musst Du Dich auf jeder Homepage einloggen und dort nachsehen, ob es Infos über die vergangenen Zulassungsverfahren gibt. Wie es im kommenden Semester aussehen wird, weiß man ja sowieso nicht so genau.

Sinnvoll ist es, wenn Du Dich an sehr vielen für Dich infrage kommenen Hochschulen bewirbst. Je mehr, desto größer Deine Chancen. Anders geht es nicht.

Wenn Du keinen Platz bekommst, hast Du immer noch Chancen, im Nachrückverfahren reinzurutschen. Evtl. per Los. Wird auch das nichts, kannst Du auch nur vermuten, wieviele Wartesemester Du brauchen wirst. Du kannst zwar in etwa aus der Vergangenheit schließen. Aber eine Garantie ist das auch nicht. Du kannst auch gezielt nach zulassungsfreien Studiengängen suchen. Aber BWL dürfte leider nicht dazugehören.

Suche nicht nur nach Fachhochschulen, sondern auch nach Universitäten in Hessen.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo Schneeball,

Wie alt ist sie denn? Und was ist mit der Mutter? Bei volljährigen Kindern müssen beide Elternteile Unterhalt zahlen.

Ansonsten zu Deiner Frage: Der Vater kann seiner Tochter nicht einfach den Unterhalt streichen, weil jetzt sein Sohn bei ihm wohnt. Er braucht lediglich für ihn keinen Unterhalt mehr zu zahlen, weil er nun bei ihm lebt. Aber das hat mit seiner Tochter überhaupt nichts zu tun. Sollte er die Unterhaltszahlungen einstellen, dann muss Deine Freundin sofort dagegen angehen. Sie (oder ihre Mutter) sollte unverzüglich eine schriftliche Forderung abschicken (Einschreiben mit Rückschein oder unter Zeugen oder über das Jugendamt (evtl. Beistandschaft, wenn noch minderjährig) oder über einen Fachanwalt für Familienrecht oder persönlich abgeben. Schriftlich deshalb, damit sie später im Falle des Falles einen Beweis hat. Ich weiß ja nicht, wie ihr Verhältnis zu ihrem Vater aussieht. Wenn es sehr schlecht ist, wäre diese Vorgehensweise ratsam - auch wenn ich so was immer sehr traurig finde.

Aber ich möchte hier auch noch erwähnen, dass selbst verdientes Geld mit den Unterhaltsleistungen verrechnet werden können. Auch mit dem Kindergeld.

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Hartz 4 Empfänger will Soziales Jahr machen

Ich (21) bin seit 2 Jahren Hartz4 Empfänger in eigener Wohnung. Ich bin Künstler. Eine normale Festanstellung würde mich persönlich und künstlerisch zu stark einschränken und ist daher nicht (!) möglich. Das ist Fakt. Ich habe allerdings keine Kürzungen zu befürchten, da ich gegen nix weiter verstoße. Mit Minijobs kann ich mich anfreunden und ich WILL nicht mehr als Minijobs. Ich habe ein Wirtschaftsabi, will nicht studieren und keine Ausbildung machen. Das Amt schickt mir vielleicht alle 3-4 Monate mal etwas zu und dann meist nichts mit Vollzeit. Ich möchte einfach in Ruhe meiner Kunst nachgehen und damit mein Geld verdienen. Ich bescheinige dem Amt regelmäßig mein Einkommen aber bin oft noch auf H4 angewiesen. Ich bin so eigentlich glücklich, da ich einfach ich selber sein kann. Das Arbeitsamt kann nicht viel machen, außer mir Zeitarbeit aufzudrücken, die ich wegen mangelndem handwerklichen Geschick eh nie kriege und auch nicht will.

Ich würde gerne 1 Jahr ein Frewilliges sozials Jahr machen, da ich mich auch privat sehr viel sozial und ehremamtlich betätige, sei es Sportverein oder sonstige Veranstaltungen der Stadt - ja sogar der Kirche, obwohl ich nicht streng gläubig bin.

Ich habe darüber nachgedacht mein ganzes Leben lang NUR solche freiwligen soziale Jahre zu machen (im Ausland). Da werde ich in meinem Leben zwar nie groß verdienen (was ich auch gar nicht will) habe aber die Möglichkeit viele Länder zu bereisen und micht dort aktiv an Projekten zu beteiligen. Mein Gewissen wäre dann glaube ich noch reiner als ohnehin schon.

Darf man ein FSJ IMMER machen? Lebenslang? Ich lese öfters was von bis 27...Aber gibt sicherlich auch Dinge die ohne Alter sind. Ich meine sowas kann man sicher immer

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Hallo!

Du kannst Dein ganzes Leben lang ehrenamtlich arbeiten und Deine künsterische Freiheit ausleben, solange Du die Sozialkassen hier nicht belastest. Das FSJ unterliegt einer Altersbeschränkung. Der neue Bundesfreiwilligendienst nicht.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo Lhana,

die Sache macht Dich ja ganz schön fertig.

Zunächst einmal solltest Du Dich in Ruhe mit Deinen Sohn zusammensetzen und Dich für Deine Schläge entschuldigen. Dabei kannst Du ihm nicht nur kindgerecht erklären, dass es Dir leid tut, sondern auch, warum es dazu gekommen ist. Verwende dabei aber die "Ich-Form". Sage nicht, Du kannst Dich nicht konzentrieren, Du brauchst so lange bei den Hausaufgaben, Du hast einen dummen Spruch losgelassen, Du nervst mich usw. Sage lieber, wie Du Dich fühlst, was es mit Dir macht und was Du erwartest. Ich fühle mich ... Ich bin ... Ich möchte ... Und versuche in dem Zusammenhang die Gründe für sein Verhalten herauszufinden. Beziehe ihm mit ein. Versuche mit ihm zusammen eine Lösung zu erarbeiten. Bitte ihn, zu erzählen. Von der Schule, seinen Mitschülern, den Lehrern, den Pausen, seinen Lieblingsfächern, seinen Hassfächern. Fordere ihn auf und helfe ihm dabei, seine Schwächen selber zu benennen. Dabei hilft es auch sehr, auch seine Stärken zu benennen!

Ein gemeinsam erarbeiteter Plan kann so aussehen:

  • Nach der Schule erst Mittagessen, dann erst einmal abschalten, vielleicht eine Runde schlafen, herumgammeln oder auch zum Spielen raus gehen, einen Sportverein besuchen oder was auch immer.

  • Am späten Nachmittag oder frühen Abend ist von - bis die Hausaufgabenzeit. Für jedes Fach gibt es einen bestimmten Zeitrahmen. Der dazu passende Plan wird vorher gemeinsam erarbeitet und aufgeschrieben. Wichtig ist ein gut geführtes Hausaufgabenheft. Das schwierigste Fach kommt zuerst, die leichten Sachen zuletzt. Das Kind soll zunächst einmal alles selbständig machen, ohne dass jemand daneben sitzt. Wichtig ist ein aufgeräumter und möglichst leerer Schreibtisch ohne Ablenkung. Falls er etwas nicht versteht, soll er auf ein Blatt Papier (besser: ein speziell hierfür angelegtes kleines Schulheft) seine Fragen (wenn es geht: möglichst genau) formulieren. Ansonsten weitermachen, sofern möglich. Und das für jedes Fach extra. Hinterher kann man gemeinsam die Antworten erarbeiten. Wenn auch das gar nicht hinhaut, sollte aufgehört werden und dem Lehrer einen passenden Vermerk unter die abgebrochenen Hausaufgaben mit Begründung geschrieben werden.

Wichtig finde ich sowieso immer, das Gespräch mit den Lehrern zu suchen, wenn es solche Probleme gibt.

Selbstverständlich sollte eigentlich sein, dass der Unterricht in der Schule so gestaltet wirde, dass die Schüler den Stoff auch verstehen. Im Falle des Falles müssen sie eben noch einmal ran und erklären. Eltern sind keine Ersatz- und auch keine Nachhilfelehrer. Hausaufgaben dienen der Vertiefung des Unterrichtsstoffes und sollen nicht den Unterricht zu Hause fortsetzen. HA müssen stets so gegeben werden, dass ein Schüler sie auch in der vorgegebenen Zeit selbständig erledigen kann.

Mitunter muss man gewisse Lehrer daran erinnern!

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo,

Den Fisch (besser aber ist Kabeljau) leicht mit Zitrone beträufeln und gut verteilen

Salzen und Pfeffern

Leicht mehlieren

In verquirltem Ei mit etwas Sahne wenden

In zerstoßenen ungezuckerten Cornflakes legen (von beiden Seiten) und alles leicht andrücken, Überschuss wieder leicht abschütteln

Alles in viel heißem Öl von beiden Seiten langsam bei mittlerer Temperatur ausbacken.

Zum Schluss noch mit wenig Zitronensaft beträufeln.

Dazu passt gut eine Senf-Sahne-Soße, Salzkartoffeln und ein grüner Salat

Guten Appetit (falls Du es kochen solltest)

Lilli

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Hallo ErzGoop,

zunächst möchte ich Dir einmal sagen, dass die Fachhochschulreife streng genommen nicht das Fachabitur ist. Damit ist nämlich die fachgebundene Hochschulreife gemeint, die sich zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) nur durch das Fehlen des Nachweises der 2. Fremdsprache unterscheidet.

Mit der Fachhochschulreife kann man sehr viele Studiengänge auch an bestimmten Universitäten studieren. Das wären die meisten im Bundesland Hessen und vereinzelte im restlichen Bundesgebiet.

Wie Du schon richtig vermutest, kann man auch mit einem abgeschlossenen FH-Studiengang zur Uni wechseln, um dort den Master zu machen oder auch, um einen völlig neuen Studiengang mit dem 1. Semester zu beginnen. Hier interessiert das Abiturzeugnis für die Zulassung nicht, sondern der Bachelorabschluss. Die üblichen sonstigen Zulassungskriterien müssen beachtet werden.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo ElliotReid,

ich wüsste nicht, warum Du das tun solltest. Du hast einen ganz normalen Vertrag. Nur weil Du jetzt schwanger bist und nur weil die Firma keine Beschäftigung für Dich hat, ändert auch nichts an der Tatsache. Wenn sie Dich nicht zu den Bedingungen des Vertrages (gleiche Stundenzahl, gleiches Geld) beschäftigen können, dann ist das ihr Problem und nicht Deins.

Die wollen auf Deine Kosten sparen und arbeiten mit Trick 17. Darauf würde ich mich nicht einlassen. Und wie Du selber schon festgestellt hast, wirkt sich das nachhaltig negativ auf Dein Elterngeld aus!

Keine Vertragsänderungen! Bloß nicht!

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo Chikaaa,

aber natürlich kannst Du das Abitur auch Abitur nennen. Das ist ein durchaus gängiger Begriff. Aber wenn es Dir anders lieber ist; es heißt auch allgemeine Hochschulreife (Abgekürzt: AHR)

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo!

Nein, das geht nicht! Es darf nichts verändert werden. Und es muss eine beglaubigte Kopie sein, wenn sie ausdrücklich gefordert wird.

Die 5 Euro wirst Du bezahlen müssen!

Ich nehme an, es geht um Deine Rente! Das sollte es doch wert sein!

Übrigens. Die Sachbearbeiter interessieren sich nicht für Deine Noten. Die sind denen völlig wurscht!

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo Unwissenser,

ich habe gerade dazu einen Tipp geschrieben. Willst Du mal lesen?

http://www.gutefrage.net/tipp/wege-zur-fachhochschulreife

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo silvi111,

wo genau willst Du denn studieren.

Eine Fachhochschulreife ist keine fachgebundene Hochschulreife. Du kannst mit FHR an allen Fachhochschulen studieren, nicht an Universitäten. Aber es gibt auch Ausnahmen.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo Omichen,

am besten liest Du Dir einfach das passende Gesetz durch. Hier ist ein Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

Schöne Grüße

Lilli

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Erwachsene Stieftochter bricht Kontakt ab-was tun?

hallo, vor einiger zeit schrieb ich hier von folgendem problem: der schwiegersohn meines mannes stand unter verdacht in der firma meines mannes zu klauen. dieser verdacht wurde bestätigt u. er hat die kündigung erhalten. nun ist dadurch das verhältnis meines mannes zu seiner tochter (27 u.2 kinder) stark zerrüttet. als neuesten höhepunkt hat sie ihm einen brief geschrieben, in dem üble vorwürfe gegen mich (das geht hinter meinem rücken schon mehrere jahre) u. vor allem aber gegen ihn gerichtet sind. sie wirft ihm mangelnde unterstützung,.fehlende zuneigung vor, er würde sie nicht lieben u.sie will nun keinen kontakt mehr zu ihm. mich ärgert, aber am meisten die tatsache, dass mein mann das leben seiner tochter immer finanziert hat u.trotz aller schwierigkeiten sie u. ihr klauender mann in der firma ihr geld verdient haben u. sie nun ihren vater aufs schlimmste verunglimpft. sie hat alle weiteren familienmitglieder gegen uns aufgehetzt u.ich bin nun bei allen die verlogene hexe (denn ich habe den schwiegersohn überführt-er leugnet u.lügt,obwohl die beweise eindeutig sind) u.mein mann ist nun der dumme idiot, der seine tochter verraten hat. darüber hinaus versuchen sie uns bei kunden schlecht zumachen, was in einer kleinstadt nicht unbedingt von vorteil ist. dazu muss gesagt werden, dass die tochter meines mannes immer extrem eiferüchtig auf seine freundinnen war u.sich zurückgesetzt gefühlt hat. verschlimmert hat sich die situation als wir geheiratet haben u. unsere 2 gemeinsamen kinder zur welt kamen.und nun der schlamassel mit dem klauenden schwiegersohn. auf den brief hat mein mann bisher nicht geantwortet-bringt er wohl noch nicht über sich. mein mann leidet unter der situation sehr u.ich weiß nicht, was nun zu tun ist. das verhältnis zwischen mir u.seiner tochter ist nicht zu kitten, aber gibt es für ihn einen weg? ich weiß auch nicht wie ich meinen mann unterstützen kann. trotz allem wünsche ich mir für ihn, dass es eine möglichkeit gibt...

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Hallo purim,

Du kannst Deinem Mann auch weiterhin beistehen und ihm trösten. Eventuell Emfpehlungen aussprechen. Es ist eine Sache zwischen ihm und seiner Tochter.

Eine Empfehlung wäre es, wenn er seiner Tochter einen Brief schreibt und um eine persönliche Aussprache unter vier Augen bittet. Ggf. unter zuhilfenahme eines professionellen Mediators.

Unabhängig davon kannst Du Dich auch um Dein Verhältnis zu Deiner Stieftochter kümmern. Auch wenn ihr bisher ein schwieriges Verhältnis hattet und auch jetzt keine Freundinnen werdet, kannst Du ihr einen Brief schreiben, der sich inhaltlich nur auf Euer Verhältnis bezieht und ihren und Deinen Mann außen vorlässt.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo!

Dein Lehrer darf Dir das Handy natürlich und zu Recht im Untericht abnehmen, es aber selbstverständlich nicht benutzen. Er darf sich auch nicht die Inhalte ansehen. Sogar selber ausmachen darf er es nicht. Du kannst verlangen, es selber vor der Abgabe auszuschalten. Er kann es natürlich auch von Dir verlangen, es unverzüglich auszuschalten. Nach der Schule darfst Du (ggf. Deine Eltern) Dein Handy aber zurückverlangen. Über die Schulzeit hinaus darf es nicht einbehalten werden.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo bremsspur,

die Marke ist völlig unwichtig. Zwei bis drei normale, einfache, preiswerte Anzüge reichen. Viel wichtiger ist es, dass sie auch wirklich normal aussehen. Schreiende Farben und/oder wilde Muster sind natürlich nicht angebracht. Auch extravagante Schnitte sind nicht sinnvoll. Gut ist der Klassiker in grau, antrazit, blau und/oder grau. Ideal sind jeweils verschiedene Farben zum Wechseln. Wichtig sind dazu passende Hemden (immer frisch, sauber und gebügelt) und Krawatten. Ebenso passende Schuhe und Socken. Mit passend meine ich Farben, Muster, Material. Geschlossene Halbschuhe (Leder, Kunstleder) in schwarz, Hemden in weiß oder dezentem uni, Krawaten dezent gemustert. Wenn Du einkaufen gehst, dann suche Dir einen Verkäufer und sage ihm, wofür Du die Sachen brauchst. Dann kann er Dir helfen, das Richtige rauszusuchen. Das funktioniert in jedem Laden für alle Preisklassen.

Was auch noch zu beachten ist. Männer müssen auch im Sommer mit geschlossenen Schuhen, Socken und langer Hose erscheinen. Beachte das auch beim Einkauf und wähle ggf. einen Anzug mit möglichst dünnem Stoff. Evtl. kaufe auch einige halbärmligen Hemden mit ein. Die Sachen sind jetzt im Ausverkauf oft günstiger, als wenn Du sie erst zum nächsten Sommer kaufen musst.

Schöne Grüße

Lilli

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Nett ausschmeißen! Wie geht das?

Hallo

Ich bin Mutter von 2 Jungs. Einer ist 2,5 und der andere ist 1,5. Ich habe mit meinen Kindern alleine in meiner 3 Zimmerwhg. gelebt Deren Vater war bis November 2011 in einer Reha, da er gesundheitlliche Probleme hat. Im september 2011 sind mein Vater und meine Schwester zu mir und den Kindern gezogen, da mein Vater die Wohnung nicht mehr bezahlen konnte. Ich hatte ihn das Angebot auch gemacht aber mein Vater verprach mir nicht läger als 2 Monate zu bleiben. Wie schon erwähnt kam mein Lebenspartner (der Vater der Kinder) ende November wieder heim. Heute ist es schon Juni 2012 und mein Vater und meine Schwester sind immernoch bei uns. Mein Vater erzählt mir immer er findet keine Wohnung. Das komische ist mein Vater führt zwie Ladengeschäfte, die z. Z. total sschlecht laufen. Ich kann aber trotzdem nicht verstehen, wie er seine Wohnung verlassen konnte. Die Miete für das eine Geschäft kratzt mein Vater jeden Monat zusammen, außerdem ist er verschuldet an Bekannte und Vatttenfall usw.. Finanziliell kann ich mein Vater auch nicht unterstützen, da ich selbst nicht arbeite. Mein Vater belastet mich nit seinen finanziellen Problemen nicht. Ich habe noch 5 Geschwister, die alleine leben, 2 davon sind verheiratet. Vor ungefähr 4 Monaten hat sich mein Vater mit meinem Bruder gestritten wegen Geld. Danach hat er sich mit meiner Schwester gestritten, weil sie zu meinemm Bruder hielt. Außerdem habe ich einen Bruder der z. Z eine Drogentherapie macht, den schleppt mein Vater fast jedes wochenende zu mir an, obwohl er weiß, dass ich ihn nicht in meiner Wohnung haben möchte, weil er mich immer maßlos und grundlos beleidigt, außerdem kann er mein Lebenspartner nicht leiden, ich habe das Gefühl, dass er eifersüchtig ist, weil er denkt, dass er ein besseres Leben führt. Mein Vater hält mein Bruder für krank und meint ich sollte ihn aushalten. Nun habe ich einem Vater klipp und klar erklärt, dass ich nicht in meiner Wohnung haben möchte. Seit ddem Streit zwischen meinem Vater und meinem Bruder kommen immer die Probleme zu mir. Es ist jede Woche etwas los. Ich habe das Gefühl kein eigenes Leben mehr zu führen. Ich liebe meine Kinder und ich habe leider das gefühl sie zu vernachlässigen, obwohl es vielleicht nicht so sein muss. Ich merke aber dass ich psychisch belastet bin, da ich oft mit den gedanken bei den Problemen meines Vaters bin. Ich möchte mein Vater und meine Schwester aus meiner Wohnung haben, weiß ber nicht wie ich es anstellen soll,. zusammen setzten und reden habe ich schon ein paar mal gemacht hat bisher auch nicht geklappt. Ich finde es selbst schon eine Frechheit von ihnen aber rausshmeißen geht nicht mein Vater ist schon 67 Jahre alt und außerdem Krebskrank. Ich möchte es nett und raffiniert machen ich habe schon überlegt dem Jugendamt die ganze Sache zu erzählen. vielleicht können sie weiter helfen. ich wollte dort jemanden bitten zu mir kommen und sagen es ei einfach zu voll für die Kinder im Haus und die kinder bräuchten ihr Zimmer zurück.

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Hallo Nancy,

Du könntest zu einer Notlüge greifen und Deinem Vater und Deiner Schwester mitteilen, dass Du Ärger mit Deinem Vermieter bekommst, weil die Wohnung überbelegt ist. Dir würde dann selber die Kündigung drohen und damit wäre niemanden geholfen.

Aber menschlich ist die Angelegenheit schon sehr belastend und schwierig. Dein Vater ist immerhin alt, krank und arm. Es gibt mittlerweile in vielen Städten eine Seniorenberatungsstelle, die Du mit Deinem Vater gemeinsam aufsuchen kannst. Auch das Sozialamt wäre eine Anlaufstelle. Genossenschaften bieten günstigen Wohnraum, oft auch speziell für Senioren. Evtl. betreutes Wohnen. Auch an ein Zimmer im Altenheim könnt ihr denken. Deine Schwester kann u.U. auch jetzt oder später eine eigene Wohnung beziehen und sich um sich selbst kümmern.

Alles Gute für Euch

Lilli

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Hallo namusch,

Es soll da ja eine neue Regelung geben.

Ja, davon habe ich auch etwas gelesen. Aber wann und wo und in welchem Zusammenhang weiß ich jetzt auf Anhieb leider auch nicht.

Mir ist das in Erinnerung geblieben:

Wenn eine minderjährige Mutter mit ihrem Kind bei ihren Eltern (also den Großeltern des Kindes) lebt und die Schule besucht oder eine Ausbildung macht, dann können die Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen Gelder bekommen. Es soll sogar Ausgleichszahlungen geben, wenn sie sich wegen der Erziehung des Enkels von der Arubeit befreien lassen. Sie können das Engelkind auch als Zählkind bei der Kindergeldzahlung berücksichtigen.

Meine Infos sind ja recht dürftig. Ich hoffe, Du kannst trotzdem etwas damit anfangen. Das Jugendamt weiß bestimmt mehr.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo Jungsma,

gewisse Düfte lassen sich einfach nicht vermeiden, höchstens übertünchen.

Das ist genau so wie auf der Toilette nach einer ausgiebigen Sitzung! ;-) Der Unterschied liegt nur darin, dass der Kohlgeruch weitaus angenehmer ist.

Was kannst Du machen?

  • Beim Kochen die Küchentür zulassen und das Fenster weit öffnen. Während des Kochens nicht unnötig die Küchentüre öffnen. Auch nach dem Kochen erst nach draußen lüften. Später dann eine Querlüftung durch das ganze Haus.

  • Den Topfdeckel während des Kochens nicht unnötig heben.

  • Die Dunstabzugshaube mit einem Aktivkohlefilter (nimmt Gerüche auf) versehen. Die Haube während des gesamten Kochvorgangs laufen lassen.

  • Ggf. einen übertünchenden Geruch wählen. Duftkerze, Duftöl, stark riechende Blumen, Zitronen(schalen), Essigwasser, Vanielle, Zimt ... etc.

Schöne Grüße

Lilli

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Hallo!

Wenn Dir der Arbeitgeber die Arbeit aufgrund Deiner Schwangerschaft nicht erlaubt bzw. hier gesetzliche Vorgaben erfüllt, dann soll er es Dir schriftlich geben.

Dein Gehaltsanspruch besteht weiterhin bis zum Ende Deines Vertrages.

Wenn Du den Urlaub nicht mehr nehmen kannst, muss er ausbezahlt werden.

Schöne Grüße

Lilli

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