Ich werde heute meinen Account deaktivieren lassen.
Hallo Timbo,
kennst Du eigentlich diese Seite:
www.hochschulkompass.de
Hier kannst Du gezielt nach Studiengängen und Hochschulen suchen. Dann musst Du Dich auf jeder Homepage einloggen und dort nachsehen, ob es Infos über die vergangenen Zulassungsverfahren gibt. Wie es im kommenden Semester aussehen wird, weiß man ja sowieso nicht so genau.
Sinnvoll ist es, wenn Du Dich an sehr vielen für Dich infrage kommenen Hochschulen bewirbst. Je mehr, desto größer Deine Chancen. Anders geht es nicht.
Wenn Du keinen Platz bekommst, hast Du immer noch Chancen, im Nachrückverfahren reinzurutschen. Evtl. per Los. Wird auch das nichts, kannst Du auch nur vermuten, wieviele Wartesemester Du brauchen wirst. Du kannst zwar in etwa aus der Vergangenheit schließen. Aber eine Garantie ist das auch nicht. Du kannst auch gezielt nach zulassungsfreien Studiengängen suchen. Aber BWL dürfte leider nicht dazugehören.
Suche nicht nur nach Fachhochschulen, sondern auch nach Universitäten in Hessen.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo Schneeball,
Wie alt ist sie denn? Und was ist mit der Mutter? Bei volljährigen Kindern müssen beide Elternteile Unterhalt zahlen.
Ansonsten zu Deiner Frage: Der Vater kann seiner Tochter nicht einfach den Unterhalt streichen, weil jetzt sein Sohn bei ihm wohnt. Er braucht lediglich für ihn keinen Unterhalt mehr zu zahlen, weil er nun bei ihm lebt. Aber das hat mit seiner Tochter überhaupt nichts zu tun. Sollte er die Unterhaltszahlungen einstellen, dann muss Deine Freundin sofort dagegen angehen. Sie (oder ihre Mutter) sollte unverzüglich eine schriftliche Forderung abschicken (Einschreiben mit Rückschein oder unter Zeugen oder über das Jugendamt (evtl. Beistandschaft, wenn noch minderjährig) oder über einen Fachanwalt für Familienrecht oder persönlich abgeben. Schriftlich deshalb, damit sie später im Falle des Falles einen Beweis hat. Ich weiß ja nicht, wie ihr Verhältnis zu ihrem Vater aussieht. Wenn es sehr schlecht ist, wäre diese Vorgehensweise ratsam - auch wenn ich so was immer sehr traurig finde.
Aber ich möchte hier auch noch erwähnen, dass selbst verdientes Geld mit den Unterhaltsleistungen verrechnet werden können. Auch mit dem Kindergeld.
Hallo!
Du kannst Dein ganzes Leben lang ehrenamtlich arbeiten und Deine künsterische Freiheit ausleben, solange Du die Sozialkassen hier nicht belastest. Das FSJ unterliegt einer Altersbeschränkung. Der neue Bundesfreiwilligendienst nicht.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo Lhana,
die Sache macht Dich ja ganz schön fertig.
Zunächst einmal solltest Du Dich in Ruhe mit Deinen Sohn zusammensetzen und Dich für Deine Schläge entschuldigen. Dabei kannst Du ihm nicht nur kindgerecht erklären, dass es Dir leid tut, sondern auch, warum es dazu gekommen ist. Verwende dabei aber die "Ich-Form". Sage nicht, Du kannst Dich nicht konzentrieren, Du brauchst so lange bei den Hausaufgaben, Du hast einen dummen Spruch losgelassen, Du nervst mich usw. Sage lieber, wie Du Dich fühlst, was es mit Dir macht und was Du erwartest. Ich fühle mich ... Ich bin ... Ich möchte ... Und versuche in dem Zusammenhang die Gründe für sein Verhalten herauszufinden. Beziehe ihm mit ein. Versuche mit ihm zusammen eine Lösung zu erarbeiten. Bitte ihn, zu erzählen. Von der Schule, seinen Mitschülern, den Lehrern, den Pausen, seinen Lieblingsfächern, seinen Hassfächern. Fordere ihn auf und helfe ihm dabei, seine Schwächen selber zu benennen. Dabei hilft es auch sehr, auch seine Stärken zu benennen!
Ein gemeinsam erarbeiteter Plan kann so aussehen:
Nach der Schule erst Mittagessen, dann erst einmal abschalten, vielleicht eine Runde schlafen, herumgammeln oder auch zum Spielen raus gehen, einen Sportverein besuchen oder was auch immer.
Am späten Nachmittag oder frühen Abend ist von - bis die Hausaufgabenzeit. Für jedes Fach gibt es einen bestimmten Zeitrahmen. Der dazu passende Plan wird vorher gemeinsam erarbeitet und aufgeschrieben. Wichtig ist ein gut geführtes Hausaufgabenheft. Das schwierigste Fach kommt zuerst, die leichten Sachen zuletzt. Das Kind soll zunächst einmal alles selbständig machen, ohne dass jemand daneben sitzt. Wichtig ist ein aufgeräumter und möglichst leerer Schreibtisch ohne Ablenkung. Falls er etwas nicht versteht, soll er auf ein Blatt Papier (besser: ein speziell hierfür angelegtes kleines Schulheft) seine Fragen (wenn es geht: möglichst genau) formulieren. Ansonsten weitermachen, sofern möglich. Und das für jedes Fach extra. Hinterher kann man gemeinsam die Antworten erarbeiten. Wenn auch das gar nicht hinhaut, sollte aufgehört werden und dem Lehrer einen passenden Vermerk unter die abgebrochenen Hausaufgaben mit Begründung geschrieben werden.
Wichtig finde ich sowieso immer, das Gespräch mit den Lehrern zu suchen, wenn es solche Probleme gibt.
Selbstverständlich sollte eigentlich sein, dass der Unterricht in der Schule so gestaltet wirde, dass die Schüler den Stoff auch verstehen. Im Falle des Falles müssen sie eben noch einmal ran und erklären. Eltern sind keine Ersatz- und auch keine Nachhilfelehrer. Hausaufgaben dienen der Vertiefung des Unterrichtsstoffes und sollen nicht den Unterricht zu Hause fortsetzen. HA müssen stets so gegeben werden, dass ein Schüler sie auch in der vorgegebenen Zeit selbständig erledigen kann.
Mitunter muss man gewisse Lehrer daran erinnern!
Schöne Grüße
Lilli
Hallo,
Den Fisch (besser aber ist Kabeljau) leicht mit Zitrone beträufeln und gut verteilen
Salzen und Pfeffern
Leicht mehlieren
In verquirltem Ei mit etwas Sahne wenden
In zerstoßenen ungezuckerten Cornflakes legen (von beiden Seiten) und alles leicht andrücken, Überschuss wieder leicht abschütteln
Alles in viel heißem Öl von beiden Seiten langsam bei mittlerer Temperatur ausbacken.
Zum Schluss noch mit wenig Zitronensaft beträufeln.
Dazu passt gut eine Senf-Sahne-Soße, Salzkartoffeln und ein grüner Salat
Guten Appetit (falls Du es kochen solltest)
Lilli
Hallo ErzGoop,
zunächst möchte ich Dir einmal sagen, dass die Fachhochschulreife streng genommen nicht das Fachabitur ist. Damit ist nämlich die fachgebundene Hochschulreife gemeint, die sich zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) nur durch das Fehlen des Nachweises der 2. Fremdsprache unterscheidet.
Mit der Fachhochschulreife kann man sehr viele Studiengänge auch an bestimmten Universitäten studieren. Das wären die meisten im Bundesland Hessen und vereinzelte im restlichen Bundesgebiet.
Wie Du schon richtig vermutest, kann man auch mit einem abgeschlossenen FH-Studiengang zur Uni wechseln, um dort den Master zu machen oder auch, um einen völlig neuen Studiengang mit dem 1. Semester zu beginnen. Hier interessiert das Abiturzeugnis für die Zulassung nicht, sondern der Bachelorabschluss. Die üblichen sonstigen Zulassungskriterien müssen beachtet werden.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo ElliotReid,
ich wüsste nicht, warum Du das tun solltest. Du hast einen ganz normalen Vertrag. Nur weil Du jetzt schwanger bist und nur weil die Firma keine Beschäftigung für Dich hat, ändert auch nichts an der Tatsache. Wenn sie Dich nicht zu den Bedingungen des Vertrages (gleiche Stundenzahl, gleiches Geld) beschäftigen können, dann ist das ihr Problem und nicht Deins.
Die wollen auf Deine Kosten sparen und arbeiten mit Trick 17. Darauf würde ich mich nicht einlassen. Und wie Du selber schon festgestellt hast, wirkt sich das nachhaltig negativ auf Dein Elterngeld aus!
Keine Vertragsänderungen! Bloß nicht!
Schöne Grüße
Lilli
Hallo Chikaaa,
aber natürlich kannst Du das Abitur auch Abitur nennen. Das ist ein durchaus gängiger Begriff. Aber wenn es Dir anders lieber ist; es heißt auch allgemeine Hochschulreife (Abgekürzt: AHR)
Schöne Grüße
Lilli
Hallo!
Nein, das geht nicht! Es darf nichts verändert werden. Und es muss eine beglaubigte Kopie sein, wenn sie ausdrücklich gefordert wird.
Die 5 Euro wirst Du bezahlen müssen!
Ich nehme an, es geht um Deine Rente! Das sollte es doch wert sein!
Übrigens. Die Sachbearbeiter interessieren sich nicht für Deine Noten. Die sind denen völlig wurscht!
Schöne Grüße
Lilli
Hallo Unwissenser,
ich habe gerade dazu einen Tipp geschrieben. Willst Du mal lesen?
http://www.gutefrage.net/tipp/wege-zur-fachhochschulreife
Schöne Grüße
Lilli
Hallo silvi111,
wo genau willst Du denn studieren.
Eine Fachhochschulreife ist keine fachgebundene Hochschulreife. Du kannst mit FHR an allen Fachhochschulen studieren, nicht an Universitäten. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo Omichen,
am besten liest Du Dir einfach das passende Gesetz durch. Hier ist ein Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo purim,
Du kannst Deinem Mann auch weiterhin beistehen und ihm trösten. Eventuell Emfpehlungen aussprechen. Es ist eine Sache zwischen ihm und seiner Tochter.
Eine Empfehlung wäre es, wenn er seiner Tochter einen Brief schreibt und um eine persönliche Aussprache unter vier Augen bittet. Ggf. unter zuhilfenahme eines professionellen Mediators.
Unabhängig davon kannst Du Dich auch um Dein Verhältnis zu Deiner Stieftochter kümmern. Auch wenn ihr bisher ein schwieriges Verhältnis hattet und auch jetzt keine Freundinnen werdet, kannst Du ihr einen Brief schreiben, der sich inhaltlich nur auf Euer Verhältnis bezieht und ihren und Deinen Mann außen vorlässt.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo!
Dein Lehrer darf Dir das Handy natürlich und zu Recht im Untericht abnehmen, es aber selbstverständlich nicht benutzen. Er darf sich auch nicht die Inhalte ansehen. Sogar selber ausmachen darf er es nicht. Du kannst verlangen, es selber vor der Abgabe auszuschalten. Er kann es natürlich auch von Dir verlangen, es unverzüglich auszuschalten. Nach der Schule darfst Du (ggf. Deine Eltern) Dein Handy aber zurückverlangen. Über die Schulzeit hinaus darf es nicht einbehalten werden.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo bremsspur,
die Marke ist völlig unwichtig. Zwei bis drei normale, einfache, preiswerte Anzüge reichen. Viel wichtiger ist es, dass sie auch wirklich normal aussehen. Schreiende Farben und/oder wilde Muster sind natürlich nicht angebracht. Auch extravagante Schnitte sind nicht sinnvoll. Gut ist der Klassiker in grau, antrazit, blau und/oder grau. Ideal sind jeweils verschiedene Farben zum Wechseln. Wichtig sind dazu passende Hemden (immer frisch, sauber und gebügelt) und Krawatten. Ebenso passende Schuhe und Socken. Mit passend meine ich Farben, Muster, Material. Geschlossene Halbschuhe (Leder, Kunstleder) in schwarz, Hemden in weiß oder dezentem uni, Krawaten dezent gemustert. Wenn Du einkaufen gehst, dann suche Dir einen Verkäufer und sage ihm, wofür Du die Sachen brauchst. Dann kann er Dir helfen, das Richtige rauszusuchen. Das funktioniert in jedem Laden für alle Preisklassen.
Was auch noch zu beachten ist. Männer müssen auch im Sommer mit geschlossenen Schuhen, Socken und langer Hose erscheinen. Beachte das auch beim Einkauf und wähle ggf. einen Anzug mit möglichst dünnem Stoff. Evtl. kaufe auch einige halbärmligen Hemden mit ein. Die Sachen sind jetzt im Ausverkauf oft günstiger, als wenn Du sie erst zum nächsten Sommer kaufen musst.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo Nancy,
Du könntest zu einer Notlüge greifen und Deinem Vater und Deiner Schwester mitteilen, dass Du Ärger mit Deinem Vermieter bekommst, weil die Wohnung überbelegt ist. Dir würde dann selber die Kündigung drohen und damit wäre niemanden geholfen.
Aber menschlich ist die Angelegenheit schon sehr belastend und schwierig. Dein Vater ist immerhin alt, krank und arm. Es gibt mittlerweile in vielen Städten eine Seniorenberatungsstelle, die Du mit Deinem Vater gemeinsam aufsuchen kannst. Auch das Sozialamt wäre eine Anlaufstelle. Genossenschaften bieten günstigen Wohnraum, oft auch speziell für Senioren. Evtl. betreutes Wohnen. Auch an ein Zimmer im Altenheim könnt ihr denken. Deine Schwester kann u.U. auch jetzt oder später eine eigene Wohnung beziehen und sich um sich selbst kümmern.
Alles Gute für Euch
Lilli
Hallo namusch,
Es soll da ja eine neue Regelung geben.
Ja, davon habe ich auch etwas gelesen. Aber wann und wo und in welchem Zusammenhang weiß ich jetzt auf Anhieb leider auch nicht.
Mir ist das in Erinnerung geblieben:
Wenn eine minderjährige Mutter mit ihrem Kind bei ihren Eltern (also den Großeltern des Kindes) lebt und die Schule besucht oder eine Ausbildung macht, dann können die Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen Gelder bekommen. Es soll sogar Ausgleichszahlungen geben, wenn sie sich wegen der Erziehung des Enkels von der Arubeit befreien lassen. Sie können das Engelkind auch als Zählkind bei der Kindergeldzahlung berücksichtigen.
Meine Infos sind ja recht dürftig. Ich hoffe, Du kannst trotzdem etwas damit anfangen. Das Jugendamt weiß bestimmt mehr.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo Jungsma,
gewisse Düfte lassen sich einfach nicht vermeiden, höchstens übertünchen.
Das ist genau so wie auf der Toilette nach einer ausgiebigen Sitzung! ;-) Der Unterschied liegt nur darin, dass der Kohlgeruch weitaus angenehmer ist.
Was kannst Du machen?
Beim Kochen die Küchentür zulassen und das Fenster weit öffnen. Während des Kochens nicht unnötig die Küchentüre öffnen. Auch nach dem Kochen erst nach draußen lüften. Später dann eine Querlüftung durch das ganze Haus.
Den Topfdeckel während des Kochens nicht unnötig heben.
Die Dunstabzugshaube mit einem Aktivkohlefilter (nimmt Gerüche auf) versehen. Die Haube während des gesamten Kochvorgangs laufen lassen.
Ggf. einen übertünchenden Geruch wählen. Duftkerze, Duftöl, stark riechende Blumen, Zitronen(schalen), Essigwasser, Vanielle, Zimt ... etc.
Schöne Grüße
Lilli
Hallo!
Wenn Dir der Arbeitgeber die Arbeit aufgrund Deiner Schwangerschaft nicht erlaubt bzw. hier gesetzliche Vorgaben erfüllt, dann soll er es Dir schriftlich geben.
Dein Gehaltsanspruch besteht weiterhin bis zum Ende Deines Vertrages.
Wenn Du den Urlaub nicht mehr nehmen kannst, muss er ausbezahlt werden.
Schöne Grüße
Lilli