Du hast doch noch ca. 25 Jahre im Beruf vor dir!!! Also warum nicht, du bist doch gerade erst knapp in der Halbzeit deines Erwerbslebens - oder wechselt der Trainer ab der 50 Minute im Fußball keinen mehr ein weil das Spiel ja schon was später ist? ;-) 

Also nur zu!! 

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@Cryptorchid: Seit 2004 sind die Gesellejahre weggefallen. @ all: Du kannst also sofort im Anschluss an deine Ausbildung dich zum Meister anmelden. Zur Finanzierung empfehle ich die einen Blick ins Internet (meister-bafoeg.info) da findest du alle Infos die du brachst. Zu den inhaltlichen Fragen setzt du dich am besten mit dem Bildungsträger oder der Handwerkskammer wo du den Lehrgang besuchen möchtest zusamen. Viel Spaß und viel Erfolg! E-Technik Meister sind zur Zeit schwer gefragt ...

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Wende dich an den zuständigen Aubildungsberater der Handwerkskammer. Dort wirst du unterstützt und beraten, wie du das Problem am Besten lösen kannst. Auch bei Kündigung oder beim suchen eines neuen Ausbildungsbetriebs bekommst du da Unterstützung. Den richtigen Ansprechpartner findest du auf der Homepage der Kammer.

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Wenn ich das richtig verstanden habe möchtest du ab dem 1.10.2012 Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Wenn die Bundesagentur für deinen Lebensunterhalt aufkommt bestimmt sie dann auch die Spielregeln. D.H. Eine Fort/Weiterbildung ist nur im Rahmen ihres regionalen Bildungsplanes möglich. Möchtest du eine Weiterbildung außerhalb dieses Rahmens machen hast du noch die Möglichkeit auf einen Sonderantrag. Wenn die BA die Weiterbildung nicht genehmigt und bezahlt ist es dir untersagt eine Weiterbildung (auch wenn du sie selber bezahlst) zu absolvieren. Die BA argumentiert dann, dass du während der Weiterbildung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ihr Ziel ist es aber dich so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Also darfst du keine Weiterbildung absolvieren die nicht von der BA gewollt ist, oder die dich anderweitig binden würde. Ich habe das Problem damals so gelöst, das ich eine berufsbegleitende Fortbildung besucht habe, von der die BA nichts wusste und die ich selber finanziert habe. Somit konnte ich sogar eine neue Stelle antreten und habe alles unter einen Hut bekommen. Eine andere Alternative wäre es auf jegliche Leistungen (Arbeitslosengeld) zu verzichten. Dann bestimmst du die Spielregeln auch wieder selber. Da ist die Frage ob man auf das Geld angewiesen ist, und man weiß ja nie wann es mit einem neuen Job wirklich klappt. Selbst wenn sich beide Seiten (AG und AN) einig sind, können ja noch mal schnell 2-3 Monate ins Land ziehen bis du wieder wirklich in Lohn und Brot bist. Und das erste Gehalt kommt dann oft auch noch mal bis es auf dem Konto ist......

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Ausbildungsbetrieb wechseln? Bitte um Hilfe :(

Hey Leute,

Ich habe letztes Jahr mein Abi mit einem Schnitt von 3,X abgelegt und dann ab 1.8.2011 eine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration begonnen. Ich hatte ziemlich schnell 2 Zusagen bei 3 Vorstellungsgesprächen von insgesamt 4 geschriebenen Bewerbungen, musste mich also zwsichen 2 Betrieben entscheiden, bin aber damit wie ich mich entschieden habe, nicht glücklich.

Es gibt 4 Personen, die mir in der Firma etwas sagen, bzw. meinen, mir etwas sagen zu dürfen. Der Geschäftsführer, der Sohn vom Chef, mein formaler Ausbilder (Leiter technischer Kundendienst) und der Koordinator der Technik-Abteilung.

Klar kommen tue ich bestens mit den letzten Beiden, der Chef und sein Sohn (besonders der Sohn) sind der Horror.

Junior-Chef (er hatte mir den Schlüssel zum Reifenlager gegeben um Reifen aus dem Auto in das Lager zu tragen, ich hatte aber erst noch etwas anderes zu tun und er kam dann wieder): Geben Sie mir den Schlüssel erst wieder und holen sich dann den von meinem Vater. Ich: Ihr Vater wollte noch weg, aber es ist okay, dann rolle ich die zur Not in das Lager. Junior-Chef: Sind Sie jetzt total bekloppt oder was?

Oder so etwas: http://www.gutefrage.net/frage/aerger-bei-der-ausbildung-

Ich bin sehr viel mit Müll beschäftigt, sei es sortieren, wegbringen oder ausleeren. Ich durfte schon Glühbirnen eines Firmenwagens wechseln und trage Reifen durch die Gegend, wenn ich nicht gerade durch die Gegend fahre.

An Überstunden habe ich schon mehr als 50 gesammelt.

Wehe es steht nach Feierabend noch eine Kaffetasse oder anderes Geschirr eines Mitarbeiter in der Technik und ich habe es nicht hoch in die Spülmaschine gebracht. Oder es ist noch ein Monitor eines Mitarbeiters an, es ist ja meine Aufgabe alle Monitore nach Feierabend zu überprüfen, damit sie auch wirklich ausgeschaltet sind.

Jetzt ist die Frage, ob ich nicht lieber versuchen sollte, in den anderen Betrieb, der mir eine Zusage gegeben hatte zu wechseln!? Wie stellt man das am Besten an? Hätte übernächste Woche Urlaub, soll ich da einfach mal in der anderen Firma vorbeischauen und fragen, ob ich meinen Fehler, mich damals falsch entschieden zu haben, revidieren kann? Habe auch gelesen, dass der aktuelle Arbeitgeber die Vergütung (die nebenbei ziemlich bescheiden ist) zurückfordern kann? Wie sieht das mit anderen betrieben aus, könnte ich auch da einfach versuchen unterzukommen?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

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Wende dich an die Ausbildungsberatung der Kammer (IHK oder HWK je nachdem wo bein Berufsbild hingehört). Die Ausbildungsberater können dir helfen: Sie können zum einen mit dem Betrieb (Chef) reden und darauf hinwirken das du nicht mehr zu ausbildungsfremden Tätigkeiten genötigt wirst. Auch das Thema Überstunden könnet so geklärt werden.

Wenn ein Gespräch nicht fruchtet und die Mißstände nicht abgestellt werden können, werden die Ausbildungsberater dich auch bei der Suche nach einem neun Ausbildungsbetrieb unterstützen.

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Die Kosten für den Meister setzen sich aus den einzelkosten für den jeweiligen Teil plus die Prüfungsgebühren zusammen. Teil III (Fachkaufmann) und IV (AEVO) sind für jedes Gewerk gleich (Kosten und Inhalt). Teil I und II (Fachpraxis + Fachtheorie) differieren je gewerk im Umfang. Daher gibt es auch hier starke Preisunterschiede. Hier hast du die Liste für die HWK Köln: http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/04_Der_Weg_zum_Meister

Bedenke aber dass du den Meister mit dem Meister-BAFÖG Co-finanzieren kanst und so ein erheblicher Anteil vom Staat getragen wird.

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Der Meistertitel zählt wie die Allgemeine Hochschulreife. Du kannst also mit einem Meister in der Tasche studieren was du willst. Jura, Medizin, Theologie, BWL alle Türen stehen offfen. Selbst der NC hat für dich keine Bedeutung mehr! Also freie Studienwahl für beruflich Qualifizierte!!

Und wer es nicht glaut soll halt selber nachlesen: http://www.wissenschaft.nrw.de/hochschulen_und_forschung/hochschulrecht/Verordnung_ueber_den_Hochschulzugang/index.php

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Deine Freundin sollte doch lieber froh sein dass das Unternehmen in die Weiterbildung investiert. Und nur weil da mal ein Sonntag ausfällt geht doch nicht die Welt unter...

Also lieber freuen und als Geschenk. bzw. Chance sehen als sich über die Belsatung ärgern!

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Warum soltest du keinen Anspruch auf den Zuschuß von 30,5 % haben?! Du bekommst vermutlich also den Zuschuß, aber überleg dir das mit dem KFW Darlehn noch einmal. Das Darlehn ist, wenn du es innerhalb von 6 Jahren zurück zahlst Zins und Gebühren frei. ==> 5 Jahre ein zinsloses Darlehn zu haben ist doch gar nicht schlecht! Zusätzlich werden dir nach der bestandenen Meisterprüfung noch einmal 25% der Darlehnsumme erlassen. Also bei einem Darlehn über 0 € sind das genau gar nix Euro. Insofern würde ich auch immer auf das Darlehn zurückgreifen... Aber im Prinzip musst du das Darlehn nicht nutzen, sondern du kannst auch nur den Zuschuß in Anspruch nehmen... ist aber nicht wirklich clever ...

Weitere Infos erhälst du hier:

http://www.meister-bafoeg.info/

oder bei der Beratungsstelle der Kammer.

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Wenn du nach der Ausbildung noch 3 Jahre Berufspraxis gesammelt hast, zählt deine Ausbildung in NRW wie eine Fachhochschulreife und dann kannst du studieren ....

Guckst du da: www.innovation.nrw.de

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Nach dem Meister würde ich den

Betriebswirt des Handwerks machen und meine Kenntnisse im Bereich der BWL erweitern.

Das bietet jede HWK an und kann durch Meisterbafög gefördert werden.

 

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* Frauen im Handwerk
Mit einer Quote von ca. 57% liegt die Frauenerwerbstätigkeit noch immer generell deutlich unter der der Männer. Die Beschäftigungssituation spiegelt nicht das Potential der Frauen wieder. Vorhandene Potentiale werden zur Zeit nicht ausreichend genutzt, obwohl die Frauen zumeist besser qualifiziert sind, als ihre männlichen Altersgenossen.
Im Handwerk tragen Frauen traditionell eine entscheiden Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei. Sie sind als selbständige Betriebsinhaberinnen, Unternehmerfrau, Gesellin oder Auszubildende anzutreffen. Hinzu kommt, dass nach Angaben des ZDH ca. 75% aller Handwerksbetriebe Familienbetriebe sind, in denen die Ehefrauen der Meister vielfältige Führungsaufgaben übernehmen und faktisch in den Betrieben als „(Mit)Chefin“ agieren.
Die Anzahl der Frauen im Handwerk ist in den letzten 30 Jahren kontinuierlich angestiegen und heute mit ca. 30% deutlich höher als zum Beispiel im produzierenden Gewerbe mit ca. 24%. Hierbei konzentrieren sich Frauen hauptsächlich auf wenige Gewerbegruppen, wie die Gesundheits- und Körperpflege (Friseurin oder Kosmetikerin), die chemischen und Reinigungsgewerbe oder das Nahrungsmittelgewerbe (Konditoren, Fachverkäuferinnen etc.). Neben diesen „typischen“ Berufsbildern für Frauen, zeichnet sich auch die Tendenz ab, dass Frauen zunehmend in die technischen (Männer)Berufe drängen:

    Frauenanteil bei Ausbildungsberufen in Prozent        
                                                                   1980    2009        
    KraftfahrtzeugmechatronikerInnen              0,4      1,8        
    FriseurInnen                                          94,2      85,6        
    ElektronikerInnen                                  0,3      0,9        
    Maler und LackiererInnen                    3,7      12,2        
    AnlagemechanikerInnen für Hei-zungs- und Klimatechnik    0,2      1,2        
    MetallbauInnen                                       0,1      1,0        
    TischlerInnen                                          2,5      12,1        
    Verkauf im Bäckerhandwerk               100      93,7        
    BäckerInnen                                             3,7      19,4        
    AugenoptikerInnen                                44,7      71,6        
    KonditorInnen                                         24,8      59,4        
    ZahntechnikerInnen                               38,5      55,3        
    InformationselektronikerInnen               1,7      3,2        
 

Auch in der berufsbezogenen Weiterbildung ist ein steigender Frauenanteil zu verzeichnen. So lag im Jahr 2009 der Frauenanteil der bestandenen Meisterprüfungen bei 33,6%. In Jahr 1980 war der Frauenanteil bei den Meisterprüfungen noch bei 13%.
Im Handwerk ist eine weitere deutliche Steigerung der Frauenerwerbsquote notwendig, um den zukünftig zu erwartenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

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Misserfolge gehören zu einem Studium dazu. Wenns so einfach wäre, könnte es ja jeder machen ... und erst beim dritten Versuch wird es echt schlimm zu verkacken .... aber so weit musst du es ja nicht kommen lassen .... Kopf hoch auch wenn der Hals noch dreckig ist!

Oder der gefällt mir noch besser: Wenn dir die Sch...e bis zum Hals steht, ist das ein schlechter Augenblick um den Kopf hängen zu lassen!!

In diesem Sinne viel Erfolg beim nächsten Anlauf!

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Es gibt da doch so viel ... BIZ, Arbeitamt, Berufenet, Messen, Börsen etc.

Hier ist zum Beispiel was für das Handwerk und Möglichkeiten für Abiturienten.

http://www.hwk-koeln.de/AusundWeiterbildung/02Berufsausbildung/05InfosfuerSchueler/abi.html

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Um einen eigenen Salon zu eröffnen brauchst du entweder

  • einen Meisterbrief
  • oder du must einen Meister einstellen,
  • oder du erhälst eine Sondergenehmigung.

Das Friseurhandwerk ist in der Anlage A der HWO aufgeführt und damit Zulassungspflichtig! Einzige Ausnhme ist, wenn du zb. den Leuten zu Hause die Haare scheneidest, aber keinen eigenen Salon hast.... Mehr infos gibt es bei deiner Handwerkskammer vor Ort.

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Die Gesellenjahre (Praxisjahre vor der Anmeldung zum Meister) sind 2004 ersatzlos gestrichen worden. D.H. nach einer bestanden Gesellenprüfung kann sich heute jeder sofort zum Meister (Lehrgang oder Prüfung je nach Prüfungsordnung) anmelden! Es gibt KEINE vorgeschriebenen Wartezeiten mehr!!

Inhaltlich sind Industrie und Handwerksmeister im Teil I und II (Fachpraxis und Fachtheorie) recht identisch. Zusätzlich bietet der HWK Meister aber noch den Teil III (BWL grundkenntnisse -in NRW ist das der Fachkaufmann) und als Teil IV die Ausbildereignung (AEVO). Wichtig ist halt was du später mit dem Meister erreichen willst!

Gute Ansprechpartner sind die Kammern in deiner Umgebung (HWK wie IHK). Die beraten dich kompetent und zumeist auch unabhängig.

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Sowohl der Stuckateur als auch der Maler und Lackierer ist in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt. Damit ist ein Meisterbrief zwingend notwendig um in diesem Gewerken einen eigenen Betrieb zu führen.

So, nun liegt es an dir eine Arbeitstechnik (Stucco Veneziano) mit einer Berufsgruppe/Ausbidung überein zu bringen.

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