Vom Verwaltungsfachangestellten zur verwaltungsfachwirtin?
Hallo zusammen, ich bin zur Zeit in der Ausbildung zur VFA, jedoch im Februar fertig. Ich habe die Mittlere Reife abgeschlossen und möchte mich weiterbilden. Es würde sich der Verwaltungsfachwirt anbieten. Stimmt es dass ich das Abitur nachmachen muss um dann studieren zu können? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Lohnt sich die Mühe?
Vielen Dank.
2 Antworten
nein, du brauchst kein abitur. je nach der prüfungsnote musst du eine gewisse zeit warten, bis du mit dem 2. angestelltenlehrgang anfangen kannnst. du musst dann 2 jahre den lehrgang besuchen und erfolgreich abschliessen. dann bist du verwaltungsfachwirt/wirtin. der lehrgang findet während der arbeitszeit statt. d.h. dein arbeitgeber stellt dich darfür frei. meistens werden die kosten vom arbeitgeber übernommen, dafür verpflichtest du dich nach der prüfung eine gewisse zeit bei deinem arbeitgeber zu bleiben oder du musst die kosten für den lehrgang zurückzahlen. als dritte stufe kannst du dann im abendlehrgang die verwaltungsakademie besuchen und dort den diplom verwaltungswirt erwerben. beide lehrgänge befähigen dich dazu, höher bezahlte stellen ausüben zu dürfen.
Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz.
Für den Verwaltungsfachwirt brauchst eine abgeschlossene Berufsausbildung (Deine ist ok) und meist einige Zeit, ca. 1 bis 3 Jahre, einschlägige Berufspraxis zum Prüfungszeitpunkt.
Wenn dieser Fachwirt einen Mindestumfang von 400 Std. hat, wird er als allgemeine Hochschulzugangsberechtiung als "Beruflich Qualifizierter" anerkannt. Du kannst Dich dann für alle Uni und Hochschulstudiengänge im Rahmen einer kleinen Sonderquote damit bewerben.
Das heisst, Du kommst damit nicht in den N.C. oder auf die Warteliste. Vielmehr wählen die Hochschulen nach eigenem Ermessen aus dieser Bewerbergruppe (vermutlich nach fachtreuer Vorbildung, Abschlussnote ?) für die Sonderquote aus.
Damit ersetzt das natürlich kein Abitur ! In einen Medizinstudiengang wirst Du damit vermutlich kaum hineinkommen.
Ausserdem könnte die Regelung auch über Nacht wieder abgeschafft werden, wenn Du Pech hast. Im Bildungsbereich gibt es kaum Vertrauensschutz !