Nach einer Woche noch keinen Arbeitsvertrag?
Ich arbeite seit letzter Woche im Einzelhandel als Aushilfe 2 Tage pro Woche und ich habe noch keinen Arbeitsvertrag bekommen. Eigentlich kennen wir die Leute schon seit Jahren. Meine Ma meinte dass das etwas suspekt ist. Hat sie recht?
6 Antworten
Den Arbeitsvertrag hast du ab dem Moment, wo sich beide Seiten einig sind, dass du arbeiten sollst.
Dass es dazu noch ein Schriftstück geben kann, ist eine mögliche, aber nicht nötige, Formsache. Die kannst du übrigens jeden Moment verlangen und dann muss der Vertrag schriftlich nachgereicht werden.
Spätestens einen Monat nach Beginn der Arbeitstätigkeit müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden.
Das ist seit 2022 so geregelt im Nachweisgesetz (NachwG).
Interessant. Ein Gesetz mit einem einzigen Paragraphen von Kernregelungen. Was dazu gelernt.
Du arbeitest für EDEKA, das ist suspekt genug. Ich rate dir, den Markt bei dem ersten negativen Anzeichen zu verlassen. Die Unternehmenspolitik und das Personalwesen von EDEKA ist eine Zumutung.
Welche Vereinbarungen wurden getroffen? Vielleicht Probezeit? Ich meine, dein Arbeitgeber muss doch auch wissen, wohin dein Verdienst überwiesen werden soll. Oder fand kein Vorstellungsgespräch statt? All das solltest du umgehend klären + die Frage nach dem Arbeitseitsvertrag.
Dadurch, dass das Verhältnis eher freundschaftlich ist, war es so gut wie klar dass ich dort arbeite, nachdem ich zugesagt habe. Ich war kurz im Büro und hab dann Papiere mitbekommen, die ich ausfüllen sollte wie persönliche Daten und IBAN und sowas.
Kann doch auch mündlich gemacht werden? Vielleicht meint dein Arbeitgeber das und deswegen gibt es keinen schriftlichen.
Ist das neuerdings so? In welchem Gesetz wird das geregelt?