Nach BW-Grundausbildung 1 Jahr Pause möglich?

6 Antworten

Ist das eigentlich so schwer zu verstehen?

Die Grundausbildung ist Bestandteil jeglicher Art des Militärdienstes.

Absolvierst du die GA und gehst dann, hast du quasi gekündigt, dann bist du natürlich raus aus der Bundeswehr, hast 3 Monate Zeit verschwendet und man wird dich mit hoher Wahrscheinlichkeit später nicht mehr für den Militärdienst zulassen.

Willst du also ins Ausland, solltest du dies vorher in Erwägung ziehen.

Da du ja Probezeit hast, kannst du kündigen und dich nach deinem "Urlaub" neu bewerben.

Soldier79  03.03.2020, 16:53

Aber der Sinn dahinter erschließt sich mir nicht. Des Weiteren ist es möglich, dass er die Grundausbildung wiederholen muss, wenn er noch einmal neu antritt.

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Nein, das geht nicht.

Und das ist keine Annahme 😉 Es gibt keinerlei rechtliche Grundlagen für eine solche Freistellung, weder im Soldatengesetz, noch im Wehrdienstgesetz noch in sonst einem Gesetz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du Dich bei der Bundeswehr bewirbst und angenommen wirst, unterschreibst Du einen Vertrag. Damit verpflichtest Du Dich für eine bestimmte Zeit, bei der Bundeswehr zu dienen.

Diese Zeit umfasst auch die Grundausbildung, um die Grundfähigkeiten von Soldaten zu lernen. Danach wirst Du dann die Stelle antreten, auf die Du dich beworben hast.

Dazwischen eine Pause von einem Jahr einzulegen, geht wahrscheinlich nicht, außer die wirst schwanger.

Du darfst nach deiner Wehrdienstzeit so viel Pause machen, wie du willst.

Soldier79  03.03.2020, 14:54

Aber nicht nach der Grundausbildung.

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Soldier79  03.03.2020, 15:23
@wiki01

Nein. Erst kommt die dreimonatige Grundausbildung (Marschieren, Schießen, ABC-Ausbildung, SAN-Ausbildung, Dienstgrade, Gesetze etc.) und dann kommt der Dienst in der eigentlichen Verwendung (Fluggerätmechaniker, Gebirgsjäger, was auch immer)

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