Work&Travel in Japan ohne zu arbeiten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du bist nicht verpflichtet. Du solltest das nur nicht unbedingt beim Visumsantrag erwähnen. Und bedenke, dass das Work&Travel-Visum ein „wertvolles“ Visum ist, das du nur einmal im Leben nutzen kannst. Wenn du das dann für nur Reisen „verbrätst“ ist es halt weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebe und arbeite seit 2017 in Japan
Aleeex8888 
Fragesteller
 12.08.2022, 01:23

Klar, dessen bin ich mir bewusst. Aber für mich wäre das die sinnvollste Nutzung. Denn ich war nach meinem Abitur in Neuseeland und habe festgestellt, dass ich die Erfahrung von Arbeit in einem fremden Land, nicht wirklich brauche. Denn Arbeit ist überall auf der Welt gleich. Da spare ich mir das Geld lieber hier zusammen und nutze das Visum dann fürs Reisen. Denn mit einem normalen Touristenvisum, darf man als Deutscher nur 3 Monate in Japan bleiben. Mit dem Working Holiday Visum allerdings ein ganzes Jahr. Deshalb meine Frage.

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