Nach Anzahlung monatelang keinerlei Reaktion, jetzt weigert der Verkäufer sich?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast natürlich alle Rechte, welche sich aus dem Kaufvertrag gem. BGB ergeben, auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein gültiger Vertrag. Nur ist das riesige Problem die Nachweisbarkeit. Eure Infos sind leider insgesamt wirklich nur von einem Anwalt zu prüfen, der die richtigen Fragen stellt und die richtigen Schlüsse zieht.

Grundsätzlich scheint der Verkäufer ja einzugestehen, dass es den Kaufgegenstand gibt. Warum verkauft er den nicht euch, wenn er ihn doch verkaufen muss (rechtlich ist er ja verkauft)? Vielleicht nur, um anderen Interessenten eine Anzahlung aus der Tasche zu ziehen. Dann ist es möglich, dass euer Kaufvertrag unwirksam ist, wenn er vor euch bereits so gehandelt hat, dann ist der Buggy ja schon verkauft. Das ist mir nicht klar. Ihr könnt durchaus mit Betrugsanzeigen entgegenwirken.

Rückforderung der Anzahlung zum Anwalt geben, und Aussicht auf Erfolg bzw. Kosten prüfen. Im schlimmsten Fall zahlt ihr die Verfahrenskosten und seht vom Betrüger keinen Cent.

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich versuch's mal mit einem bisschen mehr "Lästig- werden & letzte- Frist, sonst geht's zum Anwalt" ...

Schade, das man sich nach 20 Jahren Freundschaft so täuschen kann 😞


darkhouse  15.02.2025, 12:14

Die Gefahr hierbei: Er steigt darauf ein und verkauft euch den Buggy. Ihr zahlt dann neben der Anzahlung noch die Restsumme. Sollte der Buggy bereits vorher in ähnlicher Masche bereits schon einmal verkauft worden sein, ist im schlimmsten Fall der Buggy weg plus eure Anzahlung plus eure Restsumme.

Geld nicht mehr da, dann kannst du es schwerlich zurück bekommen. Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag, somit nimm das Teil einfach mit. Die Papiere musst du dir mit ein paar Kumpels holen.