Nach Anzahlung monatelang keinerlei Reaktion, jetzt weigert der Verkäufer sich?
Hallo zusammen!
Wir haben von einem Freund (jetzt leider nicht mehr) vor ca 6 Monaten einen Buggy per Handschlag (mündlicher Vertrag) gekauft und € 1.500,00 Anzahlung geleistet. Danach haben wir insgesamt 3 Monate lang versucht, den Verkäufer zu erreichen, er ging weder an's Telefon noch antwortete er auf SMS noch wurde uns die Tür geöffnet wenn wir bei ihm geklingelt haben. Wir sind dann schriftlich von dem mündlichen Kaufvertrag zurück getreten und haben unsere Anzahlung zurück verlangt. Die hat er aber mittlerweile ausgegeben und will/kann sie nicht mehr zurück zahlen, außer wenn er den Buggy verkauft bekommt, was z. Z. ziemlich schlecht aussieht.
Meine Fragen:
Ist es mein Recht nach monatelangem Schweigen vom Kauf zurück zu treten?
Kann ich die Anzahlung zurück fordern und wenn ja innerhalb welcher Frist?
Was passiert wenn der Verkäufer sich dazu entscheidet, den Buggy doch nicht mehr zu verkaufen oder er den zwischenzeitlich zu Schrott fährt?
Was kann ich überhaupt machen?
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
Du hast natürlich alle Rechte, welche sich aus dem Kaufvertrag gem. BGB ergeben, auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein gültiger Vertrag. Nur ist das riesige Problem die Nachweisbarkeit. Eure Infos sind leider insgesamt wirklich nur von einem Anwalt zu prüfen, der die richtigen Fragen stellt und die richtigen Schlüsse zieht.
Grundsätzlich scheint der Verkäufer ja einzugestehen, dass es den Kaufgegenstand gibt. Warum verkauft er den nicht euch, wenn er ihn doch verkaufen muss (rechtlich ist er ja verkauft)? Vielleicht nur, um anderen Interessenten eine Anzahlung aus der Tasche zu ziehen. Dann ist es möglich, dass euer Kaufvertrag unwirksam ist, wenn er vor euch bereits so gehandelt hat, dann ist der Buggy ja schon verkauft. Das ist mir nicht klar. Ihr könnt durchaus mit Betrugsanzeigen entgegenwirken.
Rückforderung der Anzahlung zum Anwalt geben, und Aussicht auf Erfolg bzw. Kosten prüfen. Im schlimmsten Fall zahlt ihr die Verfahrenskosten und seht vom Betrüger keinen Cent.
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich versuch's mal mit einem bisschen mehr "Lästig- werden & letzte- Frist, sonst geht's zum Anwalt" ...
Schade, das man sich nach 20 Jahren Freundschaft so täuschen kann 😞
Die Gefahr hierbei: Er steigt darauf ein und verkauft euch den Buggy. Ihr zahlt dann neben der Anzahlung noch die Restsumme. Sollte der Buggy bereits vorher in ähnlicher Masche bereits schon einmal verkauft worden sein, ist im schlimmsten Fall der Buggy weg plus eure Anzahlung plus eure Restsumme.
Geld nicht mehr da, dann kannst du es schwerlich zurück bekommen. Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag, somit nimm das Teil einfach mit. Die Papiere musst du dir mit ein paar Kumpels holen.