Autokauf hilfe?

1 Antwort

Da du den Vertrag als erster gebrochen hast, weil du es später abholen willst als vereinbart, kann er das durchaus tun.

Mündliche Zusagen sind heutzutage keinen Pfifferling mehr wert, musste ich schon oft feststellen.

Erst die trockene Tinte auf einem Vertrag ist was verbindliches.