Mutter von einem Flüchtling nach Deutschland holen?

2 Antworten

"Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für pflege- oder betreuungsbedürftige Elternteile wird als typische Fallkonstellation einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG angesehen. 4 Nach der Rechtsprechung wird in diesem Zusammenhang eine außergewöhnliche Härte nach § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG bejaht, wenn der im Ausland lebende Familienangehörige allein kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe zumutbar nur im Bundesgebiet erbracht werden kann"

https://www.bundestag.de/blob/436720/ddbe6d9d20f29247f1e9070a81961639/wd-3-139-16-pdf-data.pdf

Man kann versuchen, für sie eine Familienzusammenführung zu beantragen.

FataMorgana2010  10.09.2018, 21:24

Das ist sicher richtig - aber dafür "reichen" gesundheitliche Probleme nicht, so zynisch das auch klingt. Die Mutter müsste schon - wie der Text sagt - pflege- oder betreuungsbedürftig sein. Und es darf vor Ort niemanden geben, der sie ebenfalls pflegen oder betreuen könnte. Nur dann ist das überhaupt möglich.

Außerdem ist diese Möglichkeit auch nur dann da, wenn der Sohn die "richtige" Art von Aufenthaltserlaubnis hat, ob das so ist, wissen wir ja nicht.

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Kompliziert. Im Rahmen der "normalen" Familienzusammenführung geht das zunächst einmal gar nicht - da geht es immer nur um Ehepartner und Kinder, nicht um Eltern (es sei denn, das Kind hier ist selber minderjährig).

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, wenn dein Freund bestimmte Bedingungen erfüllt (insbesondere mindestens schon ein Jahr in einem Bundesland zu leben, in dem das geht, hier: https://resettlement.de/landesaufnahmeprogramme-verlaengert-2/ gibt es eine Übersicht dazu): Er muss dann jemanden finden, der sich verpflichtet, für die kommenden fünf Jahre alle Kosten für den Lebensunterhalt seiner Mutter zu tragen. Das kann er selber sein, wenn er genug verdient - oder jemand anders, der ein entsprechendes Einkommen nachweist. Ist das gewährleistet, kann die Mutter in einer deutschen Auslandsvertretung in Syrien ein Visum beantragen.

Aber: Diese Verpflichtung muss auch wirklich übernommen werden. Es gibt diverse Gerichtsurteile, nach denen Menschen dann zigtausende an Euros zahlen mussten, weil dem Staat eben doch Kosten entstanden sind. Anders gesagt: Sobald die Mutter auch nur einen Cent beim Staat beantragt, holt sich der Staat das Geld zurück. Man sollte damit also nicht leichtfertig sein.