Mutter ungewollt mit Kind weggezogen, muss sie sich nicht an Fahrten beteiligen?
Hallo. Meine Ex-Freundin ist mit unserem Kind 80km weit weggezogen. Damit war ich nicht einverstanden, sie durfte dann aber trotzdem umziehen. Nun meine Frage, müsste sie sich nicht daran beteiligen, wenn ich ihn zum Beispiel abgeholt habe zum Umgang, dass sie das Kind dann von mir abholt? Ich weiß, dass derjenige, wo umgangsberechtigt ist, das Kind auch wieder nach Hause bringen muss, aber sie zog ungewollt weg und informierte mich darüber erstmals nicht, dies habe ich im Internet zufällig gesehen, als ich ihre Wohnungssuche-Anzeige las. In dieser vermerkte sie ihren und den Namen unseren Kindes. Sie hat mir jedoch nun angeboten, dass er einmal von ihrer Mutter nachhause gebracht werden kann im Monat. Ich finde das sehr ungerecht, da ich für diese Situation nix kann und nun derjenige bin, wo es ausbaden muss!
3 Antworten
Sie muss sich insofern beteiligen, dass die erhöhten Umgangskosten dein Einkommen verringern.
Besser wäre es gewesen es damals bei Gericht anzusprechen. Da gab es schon Urteile, die besagten, dass der Elternteil der die Entfernung geschaffen hat, das Kind z.B. auf halber Strecke bringen muss.
Solche Konstellationen sind vorstellbar:
Viele Familiengerichte haben deshalb entschieden, dass in einem solchen Fall derjenige Elternteil, der mit dem Kind weggezogen ist, dem anderen Elternteil in vielfacher Weise entgegenkommen muss. Dieses “Entgegenkommen” ist zeitlich, finanziell und organisatorisch gemeint:
zeitlich: da das reguläre Umgangsrecht durch den Umzug erschwert wird, muss zum Ausgleich ein längerer Besuchszeitraum in den Ferien gewährt werden;
finanziell: da infolge des Umzugs die Fahrtkosten des umgangsberechtigten Elternteils stark steigen, muss sich der andere Elternteil möglicherweise an diesen Fahrtkosten beteiligen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Umgangsrecht sonst an den finanziellen Verhältnissen des Umgangsberechtigten scheitern würde und der andere Elternteil über gute Einkünfte verfügt;
organisatorisch: z.B. kann die Mutter verpflichtet werden, das (etwas größere) Kind zum Bahnhof oder zum Flughafen zu bringen und dort wieder abzuholen.
https://www.scheidung-online.de/umgang-bei-umzug-eines-elternteils-mit-dem-kind/
Sprich sie einfach mal darauf an, wie ihr es in der Zukunft handhaben wollt.
hast du gegen den umzug geklagt? ansonsten kannst du versuchen die umgangskosten einzuklagen beim familiengericht, damit die mutter das kind holt und bringt.
warum hast du das mit den umgangskosten dort nicht direkt geklärt? dann wirst du schlechte karten haben
Hat das da jemand gewusst? Vorher hat man wenn ich ihn abgeholt habe ihn immer bei mir abgeholt und auf einmal nach Lust und Laune wird das geändert
es ist wie es ist: der umgangsberechtigte holt und bringt das kind und trägt die kosten des umgangs.
Würde beim Jugendamt nachfragen
Ja wir waren vor Gericht deswegen