Muss mich ein Busfahrer eines Linienbusses mitnehmen, auch wenn er kein passendes Rückgeld hat oder gilt dann keine Beförderungspflicht mehr?

8 Antworten

... also, bei uns kommt automatisch eine Quittung über das vorhandene Guthaben und somit stört die wartende Schlange weder 30 EUR Scheine noch 200 EUR-Scheine. Allzeit Gute Fahrt!

http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__7.html

(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

(2) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.

Der Busfahrer kann dir eine Bescheinigung ausstellen, mit der du dir das Rückgeld später bei der Verkehrsgesellschaft abholen kannst.

Bist du damit nicht einverstanden, musst du tatsächlich den Bus verlassen.

Steht in den meisten Beförderungsbedingungen. 

@MasterDomi, 

eigentlich verhält es sich anders herum.

Der Fahrgast hat die Pflicht, die Summe für die Beförderung passend zur Hand zu haben. Hat der Fahrgast das nicht, ist der Busfahrer berechtigt, den Fahrgast des Busses zu verweisen.

Nein, dazu ist der Busfahrer nicht verpflichtet.

Nach DF Bus Tabelle ist das geregelt.

Beisspiel Fahrscheinkostet 2,50€ ist der Busfahrer verpflichtet bis zu 5€ zu wechseln.

Den Busfahrer befördern täglich pro Schicht bis zu 200 Fahrgäste, soviel Wechselgeld haben die nicht zur Verfügung.

Hoffe ich konnte Helfen.

Bleibt alle Gesund