Muss man Krankenwagen Transport selber zahlen?

13 Antworten

Ja, die Kosten werden mit Ausnahme von 10,00€ Eigenbeteiligung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wenn man eine Zuzahlungsbefreiung hat, dann fallen auch diese 10,00€ Eigenbeteiligung nicht an. Ansonsten dienen sie dazu, den Missbrauch von Rettungsmitteln einzudämmen, da es immer noch teurer ist als ein normales Ticket für die Straßenbahn, jedoch auch nicht so hoch ist, dass jemand, der den Rettungsdienst wirklich benötigt, sich hiervon abschrecken lässt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Die 10 € sind doch nicht die Kosten für die Fahrt! Das sind 300 € aufwärts. Und das trägt selbstverständlich die Krankenkasse.

Als gesetzlich Versicherter musst du nur bei den meisten Leistungen jeweils 10 € zuzahlen (unabhängig davon, ob es nun um eine Kleinigkeit wie Medikamente oder um riesengroße OPs geht). Das soll sozusagen dazu motivieren, nicht wegen jedem Kinkerlitzchen zum Arzt zu rennen.

Möglicherweise wurde der Transport nachträglich als unnötig eingestuft, weil man mit einem Schnitt im Finger auch alleine zum Arzt fahren kann.

Da ich die Situation aber nicht realistisch einschätzen kann, wäre eine Nachfrage bei der Krankenkasse sinnvoller. Eventuell liegt auch nur ein Fehler bei der Abrechnungsadresse vor.

Nachtrag: geht es wirklich um die kompletten Transportkosten von paar Hundert Euro oder doch nur um die Zuzahlung in Höhe von 10€?

NurDichA 
Fragesteller
 28.04.2021, 07:30

Es geht nur um 10€

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Schnoil  28.04.2021, 07:34
@NurDichA

Achso. Dann wird das wohl korrekt sein. Ich dachte, du sollst den kompletten Transport bezahlen. 10€ sind aber nur deine gesetzliche Zuzahlung!

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NurDichA 
Fragesteller
 28.04.2021, 07:31

Ich kann ja ein Foto link reinschicken wie die Hand aussieht

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Ähm, worum geht es?

-die Zuzahlung? Muss jeder versicherte tragen, außer er ist davon befreit.

-die eigentlichen Einsatzkosten? Dann lag der Krankenkasse keine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor (was ich mir bei einer Schnittwunde duchaus vorstellen kann) und du musst als die Person, die die Leistung in Anspruch genommen hat, die Rechnung zahlen.

Der Patient ist der jure in den allermeisten Fällen der zahlungspflichtige, auch wenn der facto eigentlich immer mit der Krankenkasse direkt abgerechnet wird (bei gesetzlich versicherten). Es wird oft vermutet, dass der Rettungsdienst grundsätzlich kostenlos sei, was falsch ist. Der Rettungsdienst ist prinzipiell eine ganz normale gebührenpflichtige Leistung der Kommune oder der Landkreises, nur wird halt meistens, ohne den Patienten zu involvieren, direkt bei der Krankenkasse abgerechnet.

Ich würde auch hier, wie so oft raten, direkt mit der entsprechenden Person, die dir den Brief geschickt hat, zu sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst dir vom Notarzt, b.z.w. von der Transportzentrale eine Bescheinigung geben lassen, mit Dieser gehst du zur KK und beantragst die Rückerstattung, ansonsten musst du Alles selber zahlen.