Muss man bei einem Umzug, ebenfalls die Schule (Schweiz)?

4 Antworten

In der Schweiz werden schulpflichtige Kinder / Jugendliche grundsätzliche jeweils der nächstgelegenen öffentlichen Staatsschule zugewiesen. Daher kann ein Umzug auch mit einem Schulwechsel verbunden sein - https://www.ch.ch/de/schulwechsel/

Es besteht die Möglichkein ein Gesuch für den Verbleib in der bisherigen Schule zustellen (bis Ende Schuljahr, bis Ende Schulpflicht) - Infos beim jeweiligen Schuldepartment, bei der zuständigen Schulpflege.

Den Gesuch kann muss aber nicht stattgegeben werden - die Handhabung kann sich je nach Ort, Stadt (teil), Kanton unterscheiden - zB Stadt Zürich - http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Der-grosse-Poker-um-die-Schulzuteilung-/story/26892133

In welche klasse gehst du denn?

Soviel ich weiß muss man dass, zumindest in unserem Kanton.
Du kannst aber ein Gesuch stellen damit du weiterhin auf deiner alten Schule bleiben kannst.

Von den Leuten die ich kenne, wurde keines der Gesuch abgewiesen.

eigentlich schon. wenn du aber bei einer großmutter übergangsweise wohnen kannst, gibt es eine ausnahme.

Warum sollte man denn? Sofern man noch die Möglichkeit hat, zur Schule zu kommen, besteht doch kein Grund zum Wechsel

gschyd  26.09.2016, 03:27

Doch, weil die Schüler/-innen jeweils einem Schulhaus zugewiesen werden.

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