MUSS man bei der Bundeswehr JEDEN Befehl ausführen den man bekommt?
Oder kann man sich aus verschiedenen Gründen rausreden?
Ich habe kein Problem Befehle zu befolgen aber rein hypothetisch, wenn mir ein Ranghörer sagt ich soll die Bombe abwerfen weil sich dort ein terrorist oder sonst was bösartiges befindet, ich aber weiß das dort auch eine Familie mit Kindern im gleichen Haus sind, und sich der Ranghohe typ nicht durch meine Information vom Befehl abbringen lässt, kann ich den Befehl dan verweigern?
Ich werde wahrscheinlich niemals in so eine Situation kommen und ich denke das es sehr unwahrscheinlich ist dass sowas passiert aber PASSIEREN KANN ESS JA.
Könnte man dann den Befehl verweigern?
8 Antworten
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 11 Gehorsam
(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
Alles geregelt. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sg/BJNR001140956.html
Befehle, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen nicht gegeben und auch nicht von dem Befehlsempfänger ausgeführt werden. Wenn dir als Soldat beispielsweise ein Vorgesetzter befiehlt, Gefangene zu erschießen, dann ist der Befehl selbst rechtswidrig. Und wenn du diesen ausführst, ist das ebenso rechtswidrig und bei beiden (Befehlender und Untergebener) führt es zur Strafanzeige und daraufhin zur Verurteilung.
Du darfst keine befohlenen Straftaten ausüben, bzw. einen solchen Befehl verweigern. Bei dem von dir angenommenen Fall sind die Zivilisten allerdings der viel zitierte Kollateralschaden.
Ausser Blasen musst Du alles tun.
Das könnte man bei einem Trompeter im Musik-Corps anders sehen. :D
Es gibt da beim Militär die Unterscheidung, bei der Gehorsamspflicht, von unbedingtem Gehorsam und Gehorsam. Bei der Bundeswehr gibt es keinen unbedingten Gehorsam. Befehle durch die du dich beispielsweise strafbar machen würdest, darfst du und musst du sogar verweigern. Weil mündiger Bürger und so und nicht unmündiger Soldat, der alles machen muss, was man ihm sagt.
Hoffentlich haben deine Soldaten auch im Kriegsfall immer das Strafgesetzbuch und das Soldatengesetz unter dem Arm.