Muss man Bafög zurückzahlen man länger studiert als in der Regelstudienzeit?
2 Antworten
"Zusammengefasst:
- Mit der Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht, bei Akademien fünf Jahre nach dem Ende der regulären Ausbildungszeit, begonnen werden. In der Regel ist der Berufseinstieg also schon geschafft, wenn mit der Rückzahlung begonnen wird. Maßgeblich ist dabei der zuletzt geförderte Ausbildungs- bzw. Studiengang, aber die Förderungshöchstdauer bzw. die reguläre Ausbildungszeit des ersten Ausbildungsabschnitts. D.h. z.B., wenn nach einem Erststudium noch ein Zweitstudium betrieben wird, ist allein die Förderungshöchstdauer des Erststudiums maßgeblich. Zusätzlich ist zu beachten, dass wenn z.B. ein Erststudium nach dem ersten Semester abgebrochen wird und ein neues Studium 2 Jahre später aufgenommen wird, so ist die Förderungshöchstdauer des neu begonnenem Erststudiums zugrundzulegen. Wurden jedoch bereits die Darlehensbeträge für das Erststudium vollständig bezahlt, wird für die Rückzahlung die Förderungshöchstdauer des Zweitstudiums für den Rückzahlungsbeginn herangezogen.
- Das BAföG-Darlehen muss nur bis zu einem Gesamtbetrag von 77 Raten, derzeit 10.010 Euro zurückgezahlt werden.
- Das Darlehen wird in Regelraten von 130 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt. Drei Monatsraten werden zu einem vierteljährlich fälligen Betrag zusammengefasst.
- Nach 20 Jahren gilt die Schuld als getilgt – wenn der oder die Auszubildende sich um Tilgung und Mitwirkung im Rückzahlungsverfahren bemüht hat, d.h. im gesamten Rückzahlungszeitraum den Mitwirkungs- und Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist oder gegen diese nur geringfügig verstoßen hat.
- Zahlpausen sind möglich. Wer nicht mehr als 1.690 Euro monatlich verdient, kann einen Antrag auf Aussetzen der Rückzahlung unter www.bafoegonline.bva.bund.de stellen und die Einkommensnachweise dort direkt hochladen. Sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder mit zu versorgen, kann sich dieser Betrag erhöhen. Das Einkommen des Kindes bleibt bis zur Volljährigkeit anrechnungsfrei. Das Darlehen bleibt auch in diesem Fall weiterhin zinsfrei.
Bonus für fleißige Rückzahlerinnen und Rückzahler: Wer das Darlehen schon vor dem Rückzahlungsbeginn ganz oder teilweise tilgt, bekommt einen Teil der Schulden erlassen. Eine sogenannte vorzeitige Rückzahlung ist in der gesamten Rückzahlungszeit möglich. Die Höhe des Nachlasses reduziert sich dabei, je mehr bereits gezahlt wurde. Der Nachlass orientiert sich an der Höhe der noch nicht fälligen Darlehensschuld."
Bundeministerium für Bildung und Forschung:
https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung_node.html [Aufruf am 18.09.2024]
Herzliche Grüße, MaMaStef
Nach der Regelstudienzeit bekommt man in der Regel recht schnell kein Bafög mehr. Zurück zahlen muss man es so oder so. Aber erst wenn man entsprechend Geld verdient.
Dankeschön!
Weil man die Regelstudienzeit überschreitet, ist das nicht so, dass man den 100%-igen Betrag zurückzahlen muss, oder?