Muss man als Auszubildender auch am Samstag arbeiten?

7 Antworten

Kommt auf den Beruf an. Bei einem Beruf, wo es üblich ist, dass auch samstags gearbeitet wird, musst Du auch als Azubi arbeiten.

5-Tage-Woche (§ 15 JArbSchG)
  • Jugendliche dürfen nur 5 Tage pro Woche arbeiten, die zwei freien Tage sollen hintereinander liegen
Wochenendarbeit
  • Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen zulässig 
  • Bei Samstagsarbeit müssen zwei Samstage im Monat arbeitsfrei bleiben. Die 5-Tage-Woche bleibt bestehen (§ 16 JArbSchG)
  • Bei Sonntagsarbeit müssen zwei Sonntage im Monat arbeitsfrei bleiben. Die 5-Tage-Woche bleibt bestehen (§ 17 JArbSchG) 
  • An gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, außer sie arbeiten in Branchen, in denen sie auch am Sonntag arbeiten dürfen. Immer arbeitsfrei bleiben der 25.12., der 1.1., der Ostermontag und der 1.5. (§ 18 JArbSchG)
Quelle: https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitrecht/regelungen-fuer-jugendliche/

Schau mal in das Jugendarbeitsschutzgesetz, da steht es genau drin.

Z.B. maximal 8,5 h arbeiten pro Tag, mindestens ne Stunde Pause usw.

Wie es mit Samstagsarbeit aussieht, weiß ich nicht.

"§ 16 Jugendarbeitsschutzgesetz gibt eine allgemeine Samstags- und Sonntagsruhe vor. Demnach dürfen Jugendliche an diesen Tagen nicht im Arbeitsbetrieb eingesetzt werden. Jedoch hat der Gesetzgeber eine Reihe an Ausnahmen festgelegt. In bestimmten Arbeitsbereichen dürfen an diesen Sperrtagen Heranwachsende beschäftigt werden. Es folgt eine Auswahl der im Gesetz festgehaltenen Ausnahmebereiche für beide Tage:

  • Samstag: In Krankenanstalten, Altenheimen, Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, Friseursalons, Landwirtschaftsbetrieben, Gaststätten, Schaustellergewerben, Reparaturwerkstätten, im Verkehrswesen, in ärztlichen Notdiensten, beim Sport sowie bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.
  • Sonntag: In Schaustellergewerben, Theatervorstellungen, ärztlichen Notdiensten, Krankenanstalten, Landwirtschaftsbetrieben und im Familienhaushalt.

Es zeigt sich, dass vor allem an Samstagen immer noch recht viele Beschäftigungsmöglichkeiten zugelassen sind. Gleichzeitig muss Jugendlichen, die an Wochenendtagen beschäftigt werden, eine Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Tag gewährt werden. Dadurch wird die 5-Tage-Woche eingehalten. Arbeitet ein junger Mensch also an einem Sonntag im Landwirtschaftsbereich und bekommt dafür beispielsweise den darauffolgenden Montag freigestellt, hält sich der Arbeitgeber somit an das Jugendarbeitsschutzgesetz."

Zitat https://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/#Ist_Arbeit_am_Wochenende_verboten

Wenn Samstagsarbeit im Betrieb üblich ist, so kann das auch von dir verlangt werden. Als Minderjähriger hast du aber einen besonderen Schutz. Wenn du am Wochenende arbeiten musst, so musst du dafür die Ausgleichstage in der selben, spätestens in der nächsten Woche bekommen.