Muss ich Pacht bezahlen ohne Vertrag?

8 Antworten

Nutzt du den Garten seit März oder wartest du auf den Vertrag um den Garten nutzen zu können?

Solltest du den Garten seit März nutzen, hast du eine Leistung erhalten und die musst du selbstverständlich auch bezahlen!

Verträge unterliegen nicht der Schriftform. Und mal ehrlich. Ob der Vertrag beim Verpächter oder bei dir in der Schublade liegt - wo ist da ein Unterschied?

Habe ich denn nun das Recht zu sagen, dass ich die Pacht erst zahle, wenn ich auch den Vertrag gesehen und unterschrieben habe?

Würdest du dem Verpächter auch das Recht einräumen, dass er dich bittet den Garten zu verlassen, weil er an einen anderen Interessenten verpachten möchte, weil der bereit ist etwas mehr zu zahlen?

Die Aussage war dann nur 'er ist fertig und muss nur noch unterschreiben werden'. Bisher hat sich diesbezüglich aber noch keiner gemeldet.

Wenn es nur noch ums unterschreiben geht, mach's doch ganz einfach.

Sprich den Verantwortlichen beim nächsten Anruf direkt an und frag' nach einem Termin.

Ich bin sicher, dann klappt es auch mit dem Vertrag in Schriftform.

franzi181996 
Fragesteller
 31.05.2020, 14:27

Mir geht es da nur darum, dass ich nicht viele Informationen habe. Weder an wen dad Geld gehen soll noch weiß ich konkret wieviel. Alle bisherigen Infos stammen vom Vorbesitzer. Den eigentlichen Verantwortlichen für die Anlage kenne ich persönlich nicht. Da habe ich bisher auch nur wenig erfahren können.

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Ich würde da nicht auf Rechte pochen. Ein Kleingartenverein lebt von Vertrauen, Ehrenamt im Vorstand und Nachbarschaft. Steige in diese Gemeinschaft nicht im Konflikt ein. Du willst den Garten ja haben und auch jetzt schon nutzen. Frage nach der IBAN und der konkreten Summe, oder du kennst beides bereits, und überweise. Du verlierst ja nichts dabei.

Kurzum ich würde hier nicht von "müssen" sprechen sondern von "wollen".

Du hast das Recht zu sagen, was du willst.

Üblicherweise bezahlt man ja für Dinge, die man nutzt. Mit deiner Einstellung machst du dir bestimmt Freunde, Schrebergärtner sind ja bekannt für Liberalität und Toleranz.

Hallo, intuitiv würde ich sage nein. Es kommt ja auf die Bedingungen an. Und vor allem was ist mit der Pacht konkret abgedeckt. Erst Vertrag unterzeichnen, dann bezahlen.

Mündliche Verträge gelten ja in vielen Fällen auch, wie das bei Pacht ist, weiss ich nicht. Mündlich würde ich - wenn überhaupt - nur machen, wenn Zeugen dabei sind, dass mal grundsätzlich, sonst steht Aussage gegen Aussage.

Ja. Es besteht doch sicher mündlich eine Vereinbarung über Grundstück und die groben Modalitäten und Du nutzt das gepachtete Grundstück oder dürftest es zumindest nutzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
franzi181996 
Fragesteller
 31.05.2020, 14:21

Ja wir nutzen es schon, alle Infos die wir aber bisher erhalten haben, stammen vom Vorbesitzer. Weiß also weder wer dort verantwortlich ist noch wer im Vorstand ist.

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