Muss ich Ölheizung austauschen BJ1990?

4 Antworten

Zu prüfen ist, in welchem energetischen Zustand das Haus ist. Wie alt sind die Fenster? Wie ist die Dämmung von Dach und Fassade? Hat es eine Fußbodenheizung?

Wenn alles gut ist (Energieausweis!), solltet Ihr direkt in die Finanzierung auch die Anschaffung einer Wärmepumpe anstelle der Ölheizung einplanen. Da gibt es auch hohe Zuschüsse und dann passt es wirklich.

Ist das Haus eher in einem schlechten Zustand, lasst die Finger davon oder der Verkäufer muss im Kaufpreis die notwendigen Sanierungen (100 - 200 T€) direkt berücksichtigen.

Die Frage, ob Ihr die Ölheizung austauschen müsst, ist dann irrelevant. Jetzt eine neue Ölheizung zu kaufen grenzt an Harakiri.


BlueSyntax 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 21:11

Danke für die Info.

Wir würden die Heizung auch austauschen, das ist klar.

Mir geht es um die Preisverhandlung. Ich kann anders verhandeln, wenn ich habe die Ölheizung austauschen MUSS.

bwhoch2  23.10.2024, 13:30
@BlueSyntax

Dann zieh wirklich das ganze Paket in Betracht:

Ölheizung raus - Wärmepumpe rein.

Dazu notwendig: Neue Fenster, Fassadendämmung und evtl. mehr.

Vielleicht dazu einen Energieberater fragen.

Dann habt Ihr die Sanierungskosten und damit den Betrag, um den es bei Verhandlungen gehen kann.

Bei einem Eigentümerwechsel muss die alte Öl- oder Gaszeizung ausgetauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre ist. Es gelten folgende Ausnahmen: Die Sanierungspflicht gilt für sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel.

https://www.schwaebisch-hall.de/ratgeber/sanieren-und-modernisieren/energetische-sanierung/sanierungspflicht.html#:~:text=Verbot%20von%20%C3%96l%2D%20und%20Gasheizungen,f%C3%BCr%20sogenannte%20Standard%2D%20und%20Konstanttemperaturkessel.

Ob die Heizung ständig heizt, ohne dass Bedarf besteht, das wäre ein Konstanttemperaturkessel.

So etwas musst du erfragen. Das muss doch rauszukriegen sein.

Ob eine Austauschpflicht besteht, kann nur der Schornsteinfeger abschließend beantworten.

Nach einem Eigentumsübergang hast Du i.d.R. zwei Jahre Zeit, wenn eine Austauschpflicht bestehen sollte.

Was nachfolgt sollte mit einem Fachbetrieb oder besser vorab mit einem Energieberater besprochen werden. Den benötigt man sowieso, wenn Förderungen an Anspruch genommen werden sollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

zuständig ist tatsächlich der Schornsteinfeger in diesem Bezirk. Der muss Meldung machen, wenn etwas nicht rechtskonform ist.


BlueSyntax 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 19:48

Das war nicht dir Frage. Wir halten und schon an die Gesetze. Uns ist nur nicht klar, was zu tun ist.