Muss ich Mietschulden als Angemeldeter (kein Hauptmieter) bezahlen?
Hey Leute, ich hab mich von meiner Freundin getrennt und es bestehen noch Mietschulden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass sie viele Sachen aus der Wohnung behalten kann, dafür erlässt sie mir die Mietschulden. Falls sie dann doch nicht zahlt muss ich dann haften und zahlen ?
9 Antworten
Das kommt darauf an, wie es im Mietvertrag geregelt wurde. In der Regel haftet derjenige, der im Mietvertrag steht. Da ich davon ausgehe, dass hier lediglich deine Ex-Freundin steht, haftet sie auch alleine dafür.
Also sie hat den Vertrag alleine unterschrieben, sie hat dort schon gewohnt und ich wurde nur bei der Genossenschaft angemeldet
Muss ich Mietschulden als Angemeldeter (kein Hauptmieter) bezahlen?
Demnach nicht.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag/vertragsparteien
unter diesem Punkt
Variante 1: Ein Mitglied der WG unterschreibt den Mietvertrag
Nur dieses Mitglied ist Mieter und zur Mietzahlung verpflichtet.
Der Begriff "Wohngemeinschaft" hat im Mietrecht nichts zu suchen.
Für einzelne/einige Personen benötigt man wohl ein sep. Wörterbuch.
Deswegen steht ja: (zum lesen)
Ein Mitglied ...
(und der ist denn der Mieter) nichts anderes steht da .o)
Deine Interpretation ist fehlerbehaftet. Nicht das Wörterbuch wird im Mietrecht gebraucht sondern das bürgerliche Gesetzbuch und da findest du "Wohngemeinschaft" im Mietrecht nicht. "WG" ist eine Bezeichnung für eine Menschengruppe, die sich unter sozialen Gesichtspunkten entschlossen hat in Gemeinschaft zu wohnen wo und wie auch immer.
Wenn Du es nicht lesen kannst:
Nein, ich habe nicht geschrieben, dass außer dem Mieter jemand anderes für die Miete aufkommen muss. Auf dann nicht, wenn man es mit aller Gewalt so lesen will.
Woher Du Deine (falsch) Interpretation hernimmst, ist mir, gelinde gesagt, egal.
"Demnach nicht." >>>Das ist richtig!
"Variante 1: Ein Mitglied der WG unterschreibt den Mietvertrag
Nur dieses Mitglied ist Mieter und zur Mietzahlung verpflichtet. "
Diesen Satz hast du aus dem Link und dessen Zusammenhang übernommen. Dabei ist die Bemerkung "WG" für den Mietvertrag unwesentlich genau so wie "Ein Mitglied"
"Nein, ich habe nicht geschrieben, dass außer dem Mieter jemand anderes für die Miete aufkommen muss. Auf dann nicht, wenn man es mit aller Gewalt so lesen will."
Mit meinen Kommentaren hat das nichts zu tun.
Du bist nicht direkter Mietvertragspartner. Demzufolge gibt es gegenüber dem Vermieter keine Mithaftung für Mietschulden. Er darf sich also nur erfolgreich an deine Freundin halten.
Was ihr beide intern vereinbart habt, ändert daran nichts.
Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben natürlich.
Du müsstest hier mal genauer auf die vertraglichen Beziehungen eingehen.
Da steht auch eine Klausel wo steht, falls sie die Wohnung räumen muss, muss ich sie auch räumen. Also habe ich ja nicht die selben Rechte, demnach auch nicht die selben Pflichten oder ?
Solange Du nicht als Mitmieter im Mietvertrag stehst haftest Du auch gegenüber dem Vermieter nicht.
Mitglieder einer WG können nicht als Vertragspartner wirksam sein. Mieter in einer Mieterpartei hingegen schon. Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann einen Mietvertrag unterschreiben.
Der Begriff "Wohngemeinschaft" hat im Mietrecht nichts zu suchen.