Muss ich Mietschulden als Angemeldeter (kein Hauptmieter) bezahlen?

9 Antworten

Das kommt darauf an, wie es im Mietvertrag geregelt wurde. In der Regel haftet derjenige, der im Mietvertrag steht. Da ich davon ausgehe, dass hier lediglich deine Ex-Freundin steht, haftet sie auch alleine dafür.

Kev997 
Fragesteller
 15.10.2019, 23:40

Also sie hat den Vertrag alleine unterschrieben, sie hat dort schon gewohnt und ich wurde nur bei der Genossenschaft angemeldet

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Muss ich Mietschulden als Angemeldeter (kein Hauptmieter) bezahlen?

Demnach nicht.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag/vertragsparteien

unter diesem Punkt

Variante 1: Ein Mitglied der WG unterschreibt den Mietvertrag

Nur dieses Mitglied ist Mieter und zur Mietzahlung verpflichtet. 

Woher ich das weiß:Recherche
Gerhart  16.10.2019, 09:10

Mitglieder einer WG können nicht als Vertragspartner wirksam sein. Mieter in einer Mieterpartei hingegen schon. Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann einen Mietvertrag unterschreiben.

Der Begriff "Wohngemeinschaft" hat im Mietrecht nichts zu suchen.

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KHSchindelar  16.10.2019, 11:48
@Gerhart
Der Begriff "Wohngemeinschaft" hat im Mietrecht nichts zu suchen.

Für einzelne/einige Personen benötigt man wohl ein sep. Wörterbuch.

Deswegen steht ja: (zum lesen)

Ein Mitglied ...

(und der ist denn der Mieter) nichts anderes steht da .o)

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Gerhart  16.10.2019, 12:08
@KHSchindelar

Deine Interpretation ist fehlerbehaftet. Nicht das Wörterbuch wird im Mietrecht gebraucht sondern das bürgerliche Gesetzbuch und da findest du "Wohngemeinschaft" im Mietrecht nicht. "WG" ist eine Bezeichnung für eine Menschengruppe, die sich unter sozialen Gesichtspunkten entschlossen hat in Gemeinschaft zu wohnen wo und wie auch immer.

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KHSchindelar  16.10.2019, 12:51
@Gerhart

Wenn Du es nicht lesen kannst:

Nein, ich habe nicht geschrieben, dass außer dem Mieter jemand anderes für die Miete aufkommen muss. Auf dann nicht, wenn man es mit aller Gewalt so lesen will.

Woher Du Deine (falsch) Interpretation hernimmst, ist mir, gelinde gesagt, egal.

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Gerhart  16.10.2019, 16:29
@KHSchindelar

"Demnach nicht." >>>Das ist richtig!

"Variante 1: Ein Mitglied der WG unterschreibt den Mietvertrag

Nur dieses Mitglied ist Mieter und zur Mietzahlung verpflichtet. "

Diesen Satz hast du aus dem Link und dessen Zusammenhang übernommen. Dabei ist die Bemerkung "WG" für den Mietvertrag unwesentlich genau so wie "Ein Mitglied"

"Nein, ich habe nicht geschrieben, dass außer dem Mieter jemand anderes für die Miete aufkommen muss. Auf dann nicht, wenn man es mit aller Gewalt so lesen will."

Mit meinen Kommentaren hat das nichts zu tun.

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KHSchindelar  16.10.2019, 17:30
@Gerhart

Tschüss, such Dir jemand anderen zum streiten.

Habe jetzt keine Lust dazu :o)

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KHSchindelar  16.10.2019, 19:53
@Gerhart

Wie kommst Du auf diese absurde Idee ?

Ich liebe Gegner, keine D...schwätzer.

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Du bist nicht direkter Mietvertragspartner. Demzufolge gibt es gegenüber dem Vermieter keine Mithaftung für Mietschulden. Er darf sich also nur erfolgreich an deine Freundin halten.

Was ihr beide intern vereinbart habt, ändert daran nichts.

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben natürlich.
Du müsstest hier mal genauer auf die vertraglichen Beziehungen eingehen.

Kev997 
Fragesteller
 15.10.2019, 23:34

Da steht auch eine Klausel wo steht, falls sie die Wohnung räumen muss, muss ich sie auch räumen. Also habe ich ja nicht die selben Rechte, demnach auch nicht die selben Pflichten oder ?

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Solange Du nicht als Mitmieter im Mietvertrag stehst haftest Du auch gegenüber dem Vermieter nicht.