Muss ich mich beim AA oder JC melden?

3 Antworten

Wenn Du Dir noch keinen Anspruch auf ALG (1) erworben hast, brauchst Du nicht zur Agentur für Arbeit. Es sei denn, Du willst Dich dort arbeitssuchend melden.

Wenn, dann wäre vermutlich das Jobcenter Dein Ansprechpartner.

Willst Du ALG 2 beantragen? Falls Du noch bei Deinen Eltern lebst, bildest Du mit diesen dann eine Bedarfsgemeinschaft = deren Einkommen würde auf Dein ALG 2 angerechnet.

Zudem sind Deine Eltern bis zum Ende der Erstausbildung für Dich unterhaltspflichtig.

Falls Deine Eltern "Normalverdiener" sind, brauchst Du nach meiner Meinung weder zur Agentur für Arbeit, noch zum Jobcenter.

Es sei denn, Du willst Dich je arbeitssuchend melden.

JC, da kein Anspruch auf Alg (wenn deine Eltern / BG Leistungen beziehen). Bezieht ihr nichts vom JC, dann ist die Agentur (BB) zuständig.

Da du noch kein Anspruch auf Leistungen hast und über deine Eltern noch versichert bist musst du dich da nicht melden.Aber dich da ausbildungs suchend zu melden hat den vorteil das Dan deine Eltern das kindergel weiter bekommen auch in der Zwischenzeit !

Beim Arbeitsamt!