Muss ich meinen nicht bestandenen Abschluss erwähnen?
Hallo, ich habe 2017 eine Ausbildung als Handelsfachwirt begonnen, im ersten Jahr die Verkäufer und im zweiten Jahr die Einzelhandelskauffrau prüfung absolviert. Im dritten jahr (bis 2020) hätte ich meinen Handelsfachwirt gemacht, diesen aber nicht bestanden, 2 mal die Prüfung wiederholt und leider wieder nicht bestanden.
Es war einfach zu schwer für mich, aber jetzt habe ich leider 2 Jahre verschenkt. Das Gute ist ich gehe nicht ohne eine abgeschlossene Ausbildung, da ich bis zum 2. Jahr (2019) Einzelhandelskauffrau gelernt habe.
Jetzt ist meine Frage was schreibe ich in die Bewerbungen? Dass ich 2 Jahre an einem Abschluss verplempert habe den ich schlussendlich nicht habe?
Trotz dass ich noch Azubi war, wurde ich als Abteilungsleitung eingesetzt, kann ich mich bewerben und sagen dass ich nach dem Einzelhandel "ausgelernt" weiter in der Firma als Abteilungsleiterin gearbeitet habe und den versuch Handelsfachwirt einfach nicht erwähnen? Oder ist das schlimm weil es gelogen wäre?
Oder wäre es sogar erwähnenswert dass ich die Kenntnisse erlernt habe allerdings den Abschluss nicht geschafft habe?
Danke
2 Antworten
Dass du den Abschluss nicht hast, sehen Personaler daran, dass er in deinen Bewerbungsunterlagen fehlt. Versuche erst gar nicht, es textlich zu umschiffen. Spätestens bei einem Vorstellungsgespräch wirst du ohnehin nach dem Abschluss gefragt. Erwähne die Tätigkeit als Abteilungsleiterin und schreibe in der Sparte „Ausbildung“ zB. „Zweite Ausbildung zur Handelsfachwirtin von bis (ohne Abschluss).“ Es ist kein Verbrechen, einen Abschluss nicht zu besitzen. Man weiß dann, dass du Kenntnisse dazugewonnen hast und die zusätzliche Ausbildung - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu Ende gemacht hast. Vielleicht warst du als Abteilungsleiterin zu gefordert, so dass beides parallel nicht umzusetzen war.
Alternative wäre, die zweite Ausbildung im Lebenslauf gar nicht zu erwähnen. Dann kannst du die gewonnenen Kenntnisse in einem Vorstellungsgespräch anbringen.
Beides ist möglich. Hauptsache du versuchst nicht, den Text so hinzudrehen, dass man beim Überfliegen denken könnte, du hättest den Abschluss geschafft.
Dann würde ich nur den Abschluss als Einzelhandelskauffrau und die Tätigkeit als Abteilungsleiterin erwähnen.
Und wenn ich angebe in den ersten 2 Jahren die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau gemacht zu haben, und in den letzten 2 Jahren nach abgeschlossener Ausbildung Abteilungsleitung war ( also den versuch des Handelsfachwirt garnicht erwähne)?