Muss ich meinem Ex unser Baby über Nacht geben?
Hallo!
Ich bin gerade in einer ziemlich „blöden“ Situation.
Ich habe mit meinem Ex ein Baby, 9 Monate alt. Seit einer Woche ist er nicht mehr da, hat sich seitdem auch nicht mehr gemeldet.
Er wird sehr schnell aggressiv, ist mich auch schon körperlich angegangen (beim letzten Mal lag unser Baby neben mir, mein älterer Sohn kam reingelaufen und bekam das Theater mit..
Jetzt drohte er mir vor kurzem, woraufhin ich ihn rausschmiss. Er ging auch direkt.
Nun kontaktierte er mich und sagte er möchte unser Baby das Wochenende über haben. Ich verneinte.
- unser Baby ist gerade am Abend auf mich fixiert.
- es zahnt gerade, ist unruhig, schläft noch nicht durch und schreit in der Nacht viel, lässt sich nur von mir beruhigen.
- ich weiß nicht wo mein Ex gerade ist. Ich vermute bei seiner Mutter, aber wie gesagt ich weiß es nicht.
Ich bin seit kurzem in Therapie (möchte alte Themen auflösen) und habe über die Situation mit meiner Therapeutin gesprochen, die mir sagte, ich könne ihn anzeigen, allein wegen der Drohung.
Seiner Ex drohte er früher schon an, ihr das gemeinsame Kind wegzunehmen. Wenn ich ehrlich bin, ich habe Angst dass da was kommt.. ich weiss nicht wie weit er gehen würde. Traue ihm viel zu. Ich weiß dass er in der Vergangenheit schon gewaltbereit war.
Mir sagte er eben „Du MUSST ihn mir geben ob du willst oder nicht. Du wirst schon sehen.“
Ich sagte ihm er könne ihn gern besuchen, mit ihm spazieren gehen.. das lehnte er ab.
Dienstag habe ich einen Termin bei einer Beratungsstelle. Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte, dass das auch so bleibt.
In der Beziehung hat er sich nur wenig um unser Baby gekümmert. Nur, wenn ich ihn gebeten habe. Es gibt Menschen, die sein aggressives Verhalten bezeugen können. Ich bin kein Mensch, der einem Vater sein Kind entziehen würde, aber unter diesen Umständen möchte ich einfach nicht, dass er ihn bei sich hat und schon gar nicht über Nacht. Vor allem auch, weil unser Baby auf mich fixiert ist.
Bin ich verpflichtet, ihm den kleinen mitzugeben?
Und kann ich eventuell Vorkehrungen treffen, um mich und unser Kind zu schützen?
5 Antworten
Du erwähnst einige wichtige Informationen so ganz nebenbei...
Du hast das alleinige Sorgerecht, damit triffst du aktuell ALLE Entscheidungen für und um das Kind.
Wenn du nicht möchtest, dass das Kind zu ihm geht, dann bleibt es bei dir.
Allerdings hat er natürlich das Recht, als Vater den regelmäßigen Umgang mit dem Kind einzufordern und ggf auch einzuklagen.
Dann legt in der Regel das Jugendamt die Häufigkeit, die Dauer und ggf auch den Ort des Umgangs fest.
Ich habe ihm ja angeboten vorbei zu kommen, mit ihm spazieren zu gehen etc.., Aber das will er nicht.
Bin ich verpflichtet, ihm den kleinen mitzugeben?
Tür nicht aufmachen. Wer nicht da ist, kann auch kein Baby aushändigen 😉
Und kann ich eventuell Vorkehrungen treffen, um mich und unser Kind zu schützen?
Schau mal welche Anlaufstellen es in der Stadt gibt - Jugendamt, Frauenberatungsstellen, auch die Polizei (gerade bzgl. der Drohung und allem drum und dran).
Ich habe am Dienstag einen Termin bei einer Beratungsstelle (Arbeiterwohlfahrt), den Tipp habe ich von meiner Therapeutin bekommen. Ich hoffe dort finde ich Unterstützung.
Wenn ihr nicht verheiratet seid hat er kein Sorgerecht und damit auch keine Ansprüche, die er ohne sie zu erklagen erheben kann.
Du bist also dazu nicht verpflichtet.
Wenn du dich bedroht fühlst, wende dich ans Jugendamt oder die Polizei.
Dienstag habe ich einen Termin bei einer Beratungsstelle. Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte, dass das auch so bleibt.
Und so ist es auch. Und so bleibt es auch.
Was du noch machen kannst ist, dass du einen Titel erwirkst, dass er sich nur unter bestimmten Auflagen mit dem Kind beschäftigen kann und du solltest Beweise sammeln, dass er gegen dich vorgeht und Dinge behauptet die nicht stimmen. Speichere alles ab. Jede Mail, jede SMS. Damit du was in der Hand hast, sollte es hart auf hart kommen.
Du musst gar nichts. Das Baby bleibt bei dir. Du kannst ein Annäherungsverbot beantragen!