Muss ich meinem Ex unser Baby über Nacht geben?

5 Antworten

Du erwähnst einige wichtige Informationen so ganz nebenbei...

Du hast das alleinige Sorgerecht, damit triffst du aktuell ALLE Entscheidungen für und um das Kind.

Wenn du nicht möchtest, dass das Kind zu ihm geht, dann bleibt es bei dir.

Allerdings hat er natürlich das Recht, als Vater den regelmäßigen Umgang mit dem Kind einzufordern und ggf auch einzuklagen.

Dann legt in der Regel das Jugendamt die Häufigkeit, die Dauer und ggf auch den Ort des Umgangs fest.


Soulasunshine 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 13:22

Ich habe ihm ja angeboten vorbei zu kommen, mit ihm spazieren zu gehen etc.., Aber das will er nicht.

Bin ich verpflichtet, ihm den kleinen mitzugeben?

Tür nicht aufmachen. Wer nicht da ist, kann auch kein Baby aushändigen 😉

Und kann ich eventuell Vorkehrungen treffen, um mich und unser Kind zu schützen?

Schau mal welche Anlaufstellen es in der Stadt gibt - Jugendamt, Frauenberatungsstellen, auch die Polizei (gerade bzgl. der Drohung und allem drum und dran).


Soulasunshine 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 13:13

Ich habe am Dienstag einen Termin bei einer Beratungsstelle (Arbeiterwohlfahrt), den Tipp habe ich von meiner Therapeutin bekommen. Ich hoffe dort finde ich Unterstützung.

Wenn ihr nicht verheiratet seid hat er kein Sorgerecht und damit auch keine Ansprüche, die er ohne sie zu erklagen erheben kann.

Du bist also dazu nicht verpflichtet.

Wenn du dich bedroht fühlst, wende dich ans Jugendamt oder die Polizei.


Dienstag habe ich einen Termin bei einer Beratungsstelle. Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte, dass das auch so bleibt.

Und so ist es auch. Und so bleibt es auch.

Was du noch machen kannst ist, dass du einen Titel erwirkst, dass er sich nur unter bestimmten Auflagen mit dem Kind beschäftigen kann und du solltest Beweise sammeln, dass er gegen dich vorgeht und Dinge behauptet die nicht stimmen. Speichere alles ab. Jede Mail, jede SMS. Damit du was in der Hand hast, sollte es hart auf hart kommen.

Du musst gar nichts. Das Baby bleibt bei dir. Du kannst ein Annäherungsverbot beantragen!