Muss ich meine Wohnung für 6 Monate oder weniger als sechs Monate als Zweitwohnsitz anmelden, wenn ich dort für ein Pflichtpraktikum wohne und BAföG beantrage?

1 Antwort

Aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben ist es bei alleinlebenden Personen dann der Erstwohnsitz.

Bei uns droht Bußgeld bis zu 1.000 EUR, wenn die Bewohner glauben sich nicht anmelden zu müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung