Muss ich meine Wohnung für 6 Monate oder weniger als sechs Monate als Zweitwohnsitz anmelden, wenn ich dort für ein Pflichtpraktikum wohne und BAföG beantrage?
Also, ich habe vor, für sechs Monate in eine andere Gemeinde umzuziehen, um dort ein Pflichtpraktikum zu machen. Dafür habe ich bereits einen Mietvertrag über sieben Monate für ein WG-Zimmer abgeschlossen. Tatsächlich werde ich aber nur 6 Monate oder etwas weniger als sechs Monate dort wohnen. Am Wochenenden werde oft zuhause sein.
Nun bin ich unsicher, ob ich diese Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden muss oder nicht. Auf den offiziellen Seiten steht, dass man sich nicht unbedingt anmelden muss, wenn man dort sechs Monate oder weniger wohnt.
Allerdings beantrage ich BAföG, und ich weiß nicht, ob ich dafür vielleicht später eine Meldebescheinigung brauche. Als Nachweis habe ich meinen Mietvertrag eingereicht, aber ich bin unsicher, ob das ausreicht. Ich möchte vermeiden, dass ich später Probleme bekomme oder vielleicht sogar ein Bußgeld zahlen muss.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.
1 Antwort
Aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben ist es bei alleinlebenden Personen dann der Erstwohnsitz.
Bei uns droht Bußgeld bis zu 1.000 EUR, wenn die Bewohner glauben sich nicht anmelden zu müssen.