Muss ich eine neue Anmeldegebühr zahlen, wenn ich die Fahrschule Wechsel?
Hallo, und zwar ziehe ich um und Wechsel daher auch meine Fahrschule. Ich mache B und A2 zusammen und habe bisher 2 theoriestunden abgelegt. Ich wollte nun mal fragen, wie es bei einer neuen Fahrschule dann aussieht. Muss ich den Grundbetrag erneut zahlen?
Und wenn ich es bis zum Umzug schaffe mit den Theoriestunden fertig zu werden, muss ich die dann in der neuen nochmal machen?
2 Antworten
Die Grundgebühr ist für die Fahrschule und wird nicht übertragen also dann für die neue auch neue Grundgebühr und du fängst da bei NULL an
Stunden werden nicht angerechnet nur abgeschlossene Prüfungen auch Fahrstunden kann man nicht mitnehmen man kann nur das Wissen und Können mitnehmen was man sich angeeignet hat
alles andre ist völlig sinnlos und die Grundgebühr gibt es auch nicht zurück das sollte man sich eher überlegen und der Umzug kommt nicht von heute auf Morgen .
Geh in die Fahrschule.. lass dir die AGB zeigen.. dort ist drin geregelt ob einem Geld zustehen nach einem Wechsel. Bei mir 2 abgelegten Stunden, solltest du dort schon mal Geld zurück bekommen. Zudem einen Ausbildungsbescheinigung über die zwei Stunden.. diese werden dir dann in der neuen FS angrechnet.
Neue Fahrschule: ja, du wirst eine Grundgebühr zahlen müssen.. denn: mit der Grundgebühr werden die theo Stunden bezahlt und diese brauchst du eben noch reichlich in der neuen Fahrschule.
Die Stunden sind 2 Jahre gültig .. die Fahrschule muss dir auch eine Bescheinigung darüber ausstellen und eine andere Fahrschule muss sie anerkennen.
Du würdest schon gut damit fahren, die Stunden in der FS jetzt abzuleisten.. wenn das zeitlich noch klappt.