Muss ich die Strafe vom Vorbesitzer Zahlen wegen 1 Jahr fehlendem TÜV?
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein Auto gekauft, das Auto hatte 1 Jahr lang keinen TÜV. Der Vorbesitzer hatte das Auto noch angemeldet und hat den TÜV selber erneuert. Jetzt will ich das Auto die Tage das Auto abmelden und auf meinem Namen anmelden. Da stell ich mir jetzt die Frage, man bekommt ja eine Strafe, wenn man kein TÜV erneuert, es macht doch nur Sinn, dass der Vorbesitzer für die Strafe aufkommt und nicht ich oder? Ich kenn mich mit der ganzen Materie nicht wirklich aus, deshalb frage ich zur Sicherheit mal nach.
Mfg und danke im Voraus für jegliche Hilfe :)
3 Antworten
Für das überziehen des TÜV an sich bekommt man keine Strafe.
Du bekommst nur ein Bußgeld, wenn Du mit abgelaufenem TÜV am Straßenverkehr teilnimmst.
Nachtrag:
Sorry, Frage nicht vollständig verstanden. Du hast ja schon eine neue HU.
Die Lücke vorher ist irrelevant.
Das Datum des Kaufvertrages ist eigentlich entscheidend.
Allerdings ist es nicht zulässig, wenn du mit SEINEN Kennzeichen rumfährst.
GLAUBE beides. Nicht 100% sicher
Der Vorredner hat Recht, ist doch TÜV drauf.
Außerdem geht das glaube ich erst nach 3 Monaten los.
Und wenn das Auto bei dir auf dem Privatgelände steht, ist auch kein Problem.
Es darf dann halt nicht auf öffentlichen gelände geparkt oder bewegt werden
Solange man das Auto gar nicht fährt oder auf öffentlichen Straßen parken will, braucht man keinen TÜV.
Und wenn du jetzt bald das Auto anmelden willst, dann HAT es ja laut deiner Aussage einen gültigen aktuellen TÜV.
Dass das Auto mal OHNE TÜV in einer Garage stand, interessiert niemanden.
Ja ich fahre auch nicht mit seinem Kennzeichen, sondern Warte bis ich das Auto endlich auf meinen Namen anmelden kann darauf damit zu fahren. Die Frage die ich also meine ist, wer die TÜV Strafe zahlt beim ab/anmelden, ich oder der Vorbesitzer?