Muss ich das Auto zurücknehmen?
Hallo
Ich habe vor 2 Tagen mein Auto bei mobil.de eingestellt. Als Bastlerfahrzeug, laut Tüv sind schweissarbeiten zu tätigen. Es hat sich ein Käufer gefunden, der allerdings einen Bekannten geschickt hat. Der hat das Auto angesehen und probegefahren, ein paar mal mit dem Käufer telefoniert und anschließend bezahlt und ist weggefahren. Laut Vertrag gekauft wie gesehen ohne Garantie und Rücknahme und probegefahren.
Heute hat der Käufer angerufen, er hat gedacht es wäre weniger Rost er will das Auto nicht mehr wir sollen kommen und abholen...ca 500km!!! Er meldet das Auto nicht wie besprochen am Mo ab und er hätte einen guten Anwalt.
Das war doch keine arglistige Täuschung, der Rost war und ist doch offensichtlich. Er hätte das Auto nicht kaufen müssen.
Muß ich trotzdem mit Konsequenzen rechnen.
Vielen Dank im Voraus
Kaufvertrag ? du hast die Gewährleistung ausgeschlossen?
Ich habe geschrieben ohne Garantie und Rücknahme gekauft wie gesehen und Probegefahren
6 Antworten
Glückwunsch, du müsstest den Wagen nicht zurück nehmen, da er aber noch angemeldet ist hast du jetzt ein Problem...meldet er nicht ab zahlst du munter weiter steuern u Versicherung...baut er absichtlich nen Unfall gehen die Kosten auch noch auf deine Kappe weil die Prozente steigen
Muss ich das Auto zurücknehmen?
Eineutig nein, aber was du schilderst kommt hier alle naslang im Forum zur Diskussion. Es gibt offensichtlich Käuferschichten, die ich nicht konkret benennen möchte, um mir keine Diskriminierung vorwerfen zu lassen, die legen es darauf an, nachträglich noch den Kaufpreis zu drücken, Das beste ist, sich gar nicht auf Diskussionen einzulassen, dann hört das von alleine auf. Nun hast du aber das Pech, dass du das Auto angemeldet übergeben hast und nun haben sie einen mächtigen Hebel gegen dich in der Hand, indem sie das Auto einfach nicht ummelden und auf deine Kosten und Risiko weiterfahren.
Klar kann er versuchen, da mit dem Anwalt zu kommen, aber das kann nach menschlichem Ermessen nicht klappen, ganz besonders da die Mängel ja auf der Mängelliste vom TÜV stehen.
Kontaktiere sofort deine Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle und setze sie von dem Verkauf in Kenntnis. Fordere zudem den Käufer nochmals auf, das Fahrzeug umgehend abzumelden und untersage ihm, damit weiter herumzufahren.
Ist absolut nicht gesagt, schließlich hat er einen datierten Kaufvertrag.
den hatte ich auch und sogar gegen meine Versicherung geklagt...es war offensichtlich sogar ein fingierter Unfall,der Käufer hat seinen Wagen mit dem angefahren den er von mir gekauft hat,und trotzdem blieb alles an mir hängen
Ihr müsst das nicht zurücknehmen. Besser du hast Beweise das es schon in dem Zustand beim Verkauf war. Wenn du dich von der Gewährleistung enthalten hast sollte das trotzdem passen
um welchen Betrag geht es denn ? schon komisch wenn ein "Bekannter" kommt aber ein anderer der Käufer ist..
mir hört es sich so an als wenn der den Betrag einfach drücken will.
Auf den Fotos war der Rost zu erkennen ?
Der Rost ist klar und deutlich zu erkennen wenn man das Auto anschaut. Der Bekannte hätte ohne weiteres Fotos machen können wo es klar ersichtlich ist, hat er aber nicht. Kaufpreis 6000€ war aber schon telefonisch so besprochen. Allerdings kein Zwang, er hätte jederzeit ohne Auto wieder abfahren können
ich würde damit proaktiv zu einen Anwalt gehen bevor das eskaliert auch mit der Versicherung und Zulassungsstelle sprechen
Das bringt nichts,passiert ein Unfall steigen seine Prozente