Muss ich dann Sehtest für Klasse B wiederholen wenn ich beim ersten mal nicht bestanden und nun eine Brille bekomme?
Hallo Leute,
Ich habe nun seit 2 Wochen mit dem Führerschein angefangen. Mein Fahrlehrer meinte, ich sollte am besten früh denn Antrag stellen damit ich Autofahren darf.
Dafür muss man ja denn Sehtest machen. Habe ihn beim ersten mal nicht bestanden weil ich, auf dem Linken Auge -0,75 dpt und auf dem Rechten Auge -0,85 dpt habe. Also Kurzsichtig.
Da wir Privat Krankenversichert sind. Habe ich mir die Brille beim Optiker geben lassen. Weil es wäre egal ob ich jetzt zum Augenarzt gehe oder zum Optiker um eine Brille zu bekommen zahlen müssen wir so oder.
Auf jeden Fall bekomme ich jetzt eine Brille. Diese kann ich am Montag abholen. Meine Frage ist jetzt muss ich diesen Settest mit denn Kreisen erneut machen?
Eigentlich weis der Optiker ja meine Sehstärke mit der Brille weil, ich habe ja durch so ein Teil geschaut und hat dann immer gefragt ist es schärfer ist es schlechter, bis nix mehr geändert hat.
Lg Jan.
3 Antworten
entscheidend ist der Führerscheinantrag - ist der durch kannst nur dort Antrag auf Änderung stellen -
so lassen und hoffen, dass es bei der Prüfung nicht auffällt
Hallo xJan45x
wenn Du einen Führerschein besitzen möchtest, dann brauchst Du einen bestandenen Sehtest. Ob Du den mit oder ohne Brille/Contactlinsen bestanden hast, ist dabei vollkommen egal.
Fällst Du bei der Führerscheinprüfung durch, was passiert dann, wenn Du trotzdem den FS haben möchtest? Du musst die Prüfung natürlich nochmals machen und bezahlen. Warum soll das beim Sehtest anders sein? Dieser gesetzlich vorgeschriebene Sehtest zählt und sonst nichts.
Du musst den Sehtest auf jeden Fall wiederholen, denn ein solcher ist Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Das Bestehen des Sehtestes mit der Brille wird durch die Tragepflicht einer solchen im FS vermerkt,
Kontaktlinsenträger benötigen zum Nachweis einen speziellen Ausweis, den gibts vom Augenarzt.
Sorry, das ist verantwortungslos, sollten doch nur Verkehrsteilnehmer mit vorgeschriebener Sehkraft Fahrzeuge steuern dürfen.