Muss ich Bafög zurückzahlen wie viel?
mache Pflicht Praktikum für 5 Monate während des BWZ. Wird mit 1600 netto vergütet, bekam seit Oktober 511 Bafög. Muss ich jetzt die 8/9 x 511 zurückzahlen?
1 Antwort
Die meisten Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums sind unbezahlt. Das klingt zwar erstmal nicht so toll, dafür musst du dir aber absolut keine Sorgen um deine BAföG-Zahlungen machen: Wenn du für dein Praktikum keinerlei Vergütung bekommst, bleibt dein BAföG-Anspruch genauso hoch wie sonst auch.
Anders sieht es aus, wenn du für deine Arbeit ein Gehalt bekommst. In diesem Fall hören die BAföG-Zahlungen zwar nicht ganz auf, du musst dich aber auf Kürzungen einstellen.
Freiwillige Praktika werden dabei genauso behandelt wie Nebenjobs: Bis zu einem Verdienst von 6.270 Euro jährlich (= 12 x 522,50 Euro), dem sogenannten Einkommens-Freibetrag, erhältst du dein volles BAföG (Stand: Januar 2024). Dem Amt ist dabei egal, ob du die 6.270 Euro an einem Tag oder über das ganze Jahr hinweg verdienst. Solltest du innerhalb des Zeitraums jedoch mehr verdienen, wird der Teil, der darüber hinausgeht, mit deinem BAföG verrechnet – du bekommst also weniger überwiesen.
Bei Pflichtpraktika aus, in denen du ein Gehalt bekommst, gibt es hingegen keinen Freibetrag – deine Einnahmen werden komplett mit deinem BAföG-Satz verrechnet.
https://www.meinpraktikum.de/ratgeber/bafoeg
Das hättest du umgehend dem Amt für BAföG melden müssen!
Was für eine Mitteilung? DU musst das Amt informieren.
Hatte es so verstanden, dass du seit Oktober das Praktikum machst. Aber wenn du jetzt erst angefangen bist, dann meldest du es jetzt. Dann wird BAföG erstmal eingestellt. Für die Monate wo du studiert hast und kein Einkommen hattest welches über dem Freibetrag lag, musst du natürlich nichts zurück zahlen.
genau, aber hatte online gesehen dass es auch Rückforderungen gibt. Weil ja Bafög irgendwie immer gesamt im BWZ betrachtet wird. Hab noch keine Nachricht von denen erhalten aber das würde bedeuten dass ich eventuell 4/5 Tsd. zurückzahlen müsste. Oder ist das doch nicht so ?
Nochmal: wenn du ein bezahltes Pflichtpraktikum machen musst während deines Studiums, dann wird in der Zeit wo das Praktikum stattfindet dein Einkommen, welches über dem Freibetrag liegt, angerechnet.
Wenn du also diesen Monat dein Praktikum begonnen hast, dann meldest du es umgehend dem Amt für BAföG und schickst am Besten gleich den Vertrag in Kopie mit.
Und VON WEM hast du noch keine Nachricht erhalten?
OK, also das Amt weiß über das bezahlte Praktikum Bescheid. Sie werden es nun prüfen und dir einen Bescheid zukommen lassen. Das kann allerdings dauern! Die sind meist ziemlich überlastet. Solltest du nun wieder Erwarten für den nächsten Monat BAföG bekommen, dann lege es beiseite! Eine Rückforderung ist eigentlich gewiss.
Aber guck mal hier : https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,2406616
Ich glaube, ich weiß worauf du hinaus willst...
Mea culpa... mein Denkfehler.
Denn deine Vergütung ist ja extrem hoch und es wird im gesamten BWZ gerechnet.
Deine Praktikumsvergütung, abzüglich der Werbekostenpauschale, gerechnet auf den BWZ (12 Monate in der Regel).
Demgegenüber gestellt dein BAföG , abzüglich Sozialpauschale, auch monatlich betrachtet ...
Habe ich aber habe noch keine Mitteilung erhalten, hab erst vor wenigen Tagen angefangen, weil ich erst vor einer Woche die Zusage erhalten habe