Muss ich arbeiten gehen, sobald mein Kind in die Kita kommt?
Hey liebe Leute,
ich habe eine Frage, die ich sonst nirgends im Internet beantwortet bekommen habe.
Alsoo.. meine Tochter wird im September 2 Jahre alt und es wird Zeit für den Kindergarten. Sie sucht ständig den Kontakt zu anderen Kindern, ist gern im Umgang mit ihnen und spielt fleißig und ausdauernd. Wir haben uns bereits einen Kindergarten angeschaut und sie zeigte großes Interesse. Hat gespielt und ich war schon fast vergessen :) Ich bin mir sicher, es würde klappen.
Aber nun meine Frage. Ich bin Arbeitslos und Alleinerziehend. Wenn ich meine Tochter in die KiTa gebe, muss ich dann sofort eine Arbeitstätigkeit aufnehmen ? Oder darf ich noch zuhause bleiben ?
Ich danke euch jetzt schon mal ! LG Melanie
5 Antworten
Normalerweise hält das Amt vor dem dritten geburtstag des Kindes die Füße still. Wenn dein Kind jetzt die Krippe besucht kann es schon möglich sein das sie dich anhalten zumindest in Teilzeit oder geringfügig einer Beschäftigung nachzugehen. Wenn du aber wie du sagst "Gründe" hast die dir eine Arbeitsaufnahme nicht möglich machen, die sogar von Ärzten und Gutachtern bestätigt wurden sind die dem Amt ja sicherlich bekannt so das du dir keine Sorgen machen bräuchtest.
Hallo, ich danke dir ! Dem Amt sind die Gründe bekannt ja.. aber bei einer Bekannten sind die trotz Gründe hinterher. Naja ich dank dir auf jeden Fall und habe auch schon einen Termin beim Amt :)
Aber nun meine Frage. Ich bin Arbeitslos und Alleinerziehend. Wenn ich meine Tochter in die KiTa gebe, muss ich dann sofort eine Arbeitstätigkeit aufnehmen ? Oder darf ich noch zuhause bleiben ?
Das kann man bei der zuständig Stelle erfragen.
Ich kann mir vorstellen, das man Dir zumindest einen Job für halbe Tage zumuten kann.
Kann man leider nicht. Es gibt Gründe, die ich hier nicht preisgeben werde.
Da kennst Du aber die Gutachter und Ärzte noch nicht, was die alls für möglich halten, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Was Du meinst, wie Du und Dein Ärzte das sehen ist eine Sache, wie die das sehen, eine ganz andere Sache.
Glaub mir, Ärtzte und Gutachter haben dies bestätigt.
Hallo!
So wie ich das verstehe, hast du einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für deine Tochter und das ist dann nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig. Die Frage ist nur, ob du überhaupt einen Kitaplatz bekommst, denn vielleicht ist keiner mehr frei. Vielleicht gibt es auch "nur" einen Platz bei Tageseltern oder in einer anderen Kita (evtl. weiter weg).
Hey, ich danke dir für deine Antwort. Natürlich steht nicht nur diesen Kindergarten zur Auswahl.. ich würde sicherlich auch einen anderen, weit entfernteren nehmen. Darum geht es nicht. Nur allgemein, ob ich dann Arbeiten muss. Danke dir ♥
Hallo nochmal!
Ich habe eben noch im Gesetzestext nachgeschaut, der Rechtsanspruch ist definitiv nicht abhängig von einer Erwerbstätigkeit. Viel Glück bei der Platzsuche!
Bei meiner tate war das so, dass sie als meine cousine 3 jahre alt war wieder teilzeit arbeiten sollte, weil die im kindergarten ja ist. Leider weiß ich nciht ob das bei Alleinererziehenden anders ist..
Also müssen nicht aber wer soll das dann Zahlen????
Ich !? Wer sonst.. Îch habe nichts über meine finanzielle Auskunft oder Lage geschrieben. Bewusst nicht, weil ich wusste, das hier eine Welle entsteht. Wollt schlicht weg nur wissen, ob das Amt mich zwingen kann.
Kann man leider nicht. Es gibt Gründe, die ich hier nicht preisgeben werde.