Muss ich 18 sein?
Hey
Meine Freundin und ich möchten gerne gemeinsam ein Erotisches Fotoshooting (in Unterwäsche) machen. Sie ist schon 18, ich aber erst 17... Ist das trotzdem möglich? Oder spricht da vom Gesetz irgendetwas gegen?
Lieben Dank schonmal!
2 Antworten
hierzu dieses verschwurbelte Kleinod der deutschen Bürokratie aka §184c StGB:
(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
geh der Einfachhheit davon aus, damit du jenen Absatz 4 und das enthaltene Privileg nutzen kannst.
was halt nicht geht: andere dafür bezahlen, damit diese die Bilder schießen. das fällt nicht mehr unter Absatz 4 und es gäbe harte Watschen vom Staat gegen die Fotografen.
das Gesetzbuch hat auch dazu was zu meinen:
jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b) die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person
nun wähle weise, was davon ein "erotisches Fotoshooting" verletzt; es ist halt nicht nur das unter a)
Da spricht nix gegen, einige Fotografen vollen aber nur volljährige fotografieren.
wenn ich §184c StGB richtig verstehe, dürfen Fotografen es auch gar nicht anstellen, weil kein Geld fließen darf.
unbekümmerte Kinder im Pyjama ablichten für Modekatalog mag noch gehen, aber "erotisches Fotoshooting" mit Minderjährigen ist da nicht mehr möglich.
Zählen den Unterwäsche Bilder bereits zu jugendpornographie ?