Muss der Vermieter informieren, wenn er Handwerker vorbeischickt?
Hi,
bei uns stand gestern um ca. 11 Uhr ein Techniker vor der Tür, der irgendwas neues bzgl. Glasfaser einbauen wollte. Meine Frau und ich haben ihm den Zutritt verweigert, weil wir a.) nichts davon wussten, b.) nicht aufgeräumt hatten und c.) wir beide grad kurz vorm Aufbruch (Geburtstag der Schwiegermutter) standen.
Heute hat der Vermieter angerufen und gefragt, warum wir den Techniker abgewiesen haben, wir haben erklärt das wir ja keine Benachrichtigung vorher erhalten hatten. Er meinte das sei auch nicht notwendig, der Techniker hat ja erklärt was er wollte.
Nun frage ich: Muss der Vermieter nicht vorher informieren bevor er jemanden vorbeischickt?
12 Antworten
Der Vermieter muss nicht vorher ankündigen das er oder ein Handwerker kommt. Aber dann muss er damit rechnen das er umsonst kommt. Kann dich da verstehen.
Natürlich muss er den Handwerker ankündigen.
Bei uns hätte der um die Uhrzeit vor verschlossener Tür gestanden, da wir zur arbeitenden Bevölkerung gehören und die Kinder ordnungsgemäß in der Schule waren.
Nun frage ich: Muss der Vermieter nicht vorher informieren bevor er jemanden vorbeischickt?
Solche Termine sind abzustimmen, bzw. anzukündigen. Entweder durch den Vermieter oder durch den Techniker.
Die Ankündigungsfrist beträgt lt. allgemeiner Rechtsprechung zwischen 1-4 Tagen.
Ich bin mir nicht 100 Prozent safe aber ich meine gehört zu haben das ein Vermieter sich bei einem Besuch voher anmelden muss also gehe ich davon aus das er auch einen Handwerker anmelden musa
Natürlich ...... ihr seid schließlich nicht verpflichtet, euch permanent für "Handwerker" in der Wohnung parat zu halten. Selbst wenn ihr beide nicht berufstätig seid ......
Der "Handwerker" hätte dem Vermieter sicherlich eine Rechnung gestellt, wenn er vor verschlossener Türe gestanden hätte, da ihr schon auf dem Weg zu Schwiegermutters Geburtstag wart ........