Müssen Stromverträge lückenlos sein?
Aufgrund rechtlicher Streitigkeiten, deren Geschichte ich hier spare, bin ich seit 2 Wochen ohne laufenden Stromvertrag. Rückdatieren geht nicht - muss ich also erst beim Grundversorger einen Vertrag abschließen und dann wechseln oder kann ich schon irgendwo einen neuen Vertrag abschließen und die Kosten für die Zeitlücke entrichte ich an den Grundversorger? In beiden Fällen würde ich ja den Zählerstand meines Vertragsendes übernehmen - es würde also nichts unterschlagen.
3 Antworten
Müssen Stromverträge lückenlos sein?
Einfach Antwort: JA
Es gibt keinen Stromzähler ohne Vertrag. Wenn ein Vertrag endet, muss zwangsläufig ein neuer beginnen. Sobald ein Mieter auszieht und seinen Vertrag kündigt, übernimmt automatisch der Eigentümer die Kosten für den Anschluss, üblicherweise geht das dann über den Grundversorger. Es ist nicht möglich, dass niemand für einen Stromanschluss inklusive Zähler bezahlt.
In wieweit nun ein Stromanbieter rückwirkend die Vertragsgebundenheit übernehmen kann, damit der Grundversorger nicht einschreitet, kann ich allerdings nicht sagen, da kenne ich mich mit den Vertragsvorgaben nicht gut genug aus.
Damit alles schneller geht: bei der Grundversorgung anrufen und mitteilen, dass du seit 2 Wochen ohne Stromanbieter bist. Wahrscheinlich haben sie dich sogar schon im System. Wenn nicht, dann dauert das keine 2 Minuten, Zählerstand vom Lieferende mitteilen und gut ist. Danach suchst du dir (am besten heute noch) einen neuen Versorger, der dich innerhalb von 14 Tagen aus der Grundversorgung kündigt. Zum Lieferende wieder den Zählerstand ablesen und sie rechnen mit dir ab.
Das sieht nach Nutzerwechsel aus und eine Anmeldung
ist über 2 Wochen hinaus rückwirkend möglich.
Ist es kein Nutzerwechsel, kann der Grundversorger mit Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Viel Glück.
Wo siehst du hier einen Nutzerwechsel? Sie hat geschrieben, dass sie aus rechtlichen Gründen seit 2 Wochen nicht mehr in ihrem Stromvertrag ist...sprich: sie hat gekündigt bzw. wurde gekündigt und möchte sich einen neuen Versorger suchen. Sie schrieb auch, dass rückdatieren nicht geht und das ist auch logisch, weil sie bereits einen Vertrag hatte, der gekündigt wurde...sprich: kein Nutzerwechsel sondern Lieferantenwechsel.
Ich nehme an, dass sie Einzug geschrieben hätte, wenn sie diesen meinte. Das Wort lückenlos widerspricht diesem auch.