Mülltonnen-Service im Mehrfamilienhaus. Wer muss sich an den Kosten beteiligen?
Hallo, meine Frage:
In einem Mehrfamilienhaus hat jede Wohnung eigene Mülltonnen. Die Einen haben eine Restmüll und Biotonne, die Anderen nur Restmüll, eine Wohnung hat keine Tonne. Ausserdem haben die Einen 2-wöchige Leerung, die Anderen 4-wöchige Leerung bei der Restmülltonne.
Jetzt möchten 2 Wohnungen einen Müllservice, der die Tonnen an die Straße stellt (20 Meter). In einer Sitzung wurde mit einfacher Mehrheit zugestimmt, dass der Service dann durch die Anzahl der Tonnen und Leerungen geteilt wird.
Muss jede Wohnung für den Service bezahlen, obwohl man dagegen gestimmt hat? Gibt es bei Einzel-Mülltonnen nicht das Recht auf Eigenleistung? Die Müllgebühren sind ja auch Eigenleistung. Ich möchte meine Tonne selbst an die Straße stellen.
Soweit ich gelesen habe, kann ein Müllservice nur für alle angerechnet werden, wenn es eine Gemeinschaftstonne gibt.
Bitte um Antwort, ob ich mich aus den Kosten ausklinken kann.
Danke
Geht es bei der Frage um eine WEG oder um ein Mietshaus?
Alle Eigentümer wohnen in den Wohnungen, ausser bei einer Wohnung. Die habe ich gemietet. Meinem Vermieter ist das egal mit den Tonnen. Er schlägt die Gebühren auf die Miete drauf.
Wer hat denn derzeit den Vertrag mit dem Entsorger, und bezahlt derzeit die Abfallgebühren?
Was für ein Mietvertrag wurde abgeschlossen, für eine Whg oder Mietwohnung?
Jeder Einzelne zahlt seine Abfallgebühren. Der Service "Tonnen an die Straße stellen"würde ein Gärtner übernehmen. Mietvertrag abgeschlossen. N-Kosten:Müllgebühren kein Müllservice
Dann bezahlt das der ET, und wenn der Gärtner Deine Gefäße antackert, klopfe ihn auf die Finger.
Danke. Werde ich machen. :)
5 Antworten
Das hört sich für mich etwas wirr an, wenn jede Wohnung eigene Gefäße hat, bezahlt auch jede Wohnung das, was die Bewohner mit ihrem Versorger vereinbart haben.
Die anderen Bewohner werden damit nichts am Hut haben, auch nicht stimmen können, wie auch?
Naja, das betrifft Dich ja nicht, Du hast Gefäße. Und was die Eigentümer untereinander machen oder nicht machen, geht Dich (eigentlichlich nichts an).
Die haben ihre TE und die Beschlüsse, in MV können die nicht reinfummeln.
Verhalte Dich also weiterhin vertragsgerecht und rüge ggf. diese Kostenstelle in der BK-Abrechnung, ich halte sie für Verwaltungskosten, die ein Mieter nicht zu bezahlen hat.
Du musst die Nebenkosten zahlen, die in deinem Mietvertrag vereinbart sind.
Wenn der Vermieter beschließt, die Tonnen von einem Dienstleister an die Strasse stellen zu lassen, kommt es auf die Formulierung in deinem Vertrag an, ob er diese Kosten weiterleiten kann.
Ich glaube, wenn eine Partei dagegen stimmt, können die das nicht durchsetzen
Ich kläre das nochmals. Mittlerweile gilt ei Abstimmungen die einfache Mehrheit. Leider.
Der Beschluss steht erst einmal und konnte auch mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Wenn du der Meinung bist, dass dich dieser Beschluss über Gebühr benachteiligt, so kannst du ihn innerhalb eines Monats vor Gericht anfechten.
Tust du dies nicht, so ist er gültig und du musst deinen Teil der Kosten tragen.
Die WEG wird den Verwalter beauftragt haben einen solchen Service abzuschließen. Hast du die Frage des FS anders verstanden?
Ja, von einer WEG ist für mich nichts zu erkennen. Auch nicht, falls es eine ist, was in der TE vereinbart wurde.
Unüblich auch für mich, dass jeder Nutzerbereich eigene Entsorgungsverträge abschließen konnte. Kenne ich sonst nur aus Bremen, dann hat aber auch eine WEG damit nichts am Hut.
in einer Sitzung wurde mit einfacher Mehrheit zugestimmt
Das war sehr sicher eine Eigentümerversammlung der WEG.
Unüblich auch für mich, dass jeder Nutzerbereich eigene Entsorgungsverträge abschließen konnte.
Da stimme ich zu. Allerdings ist dies hier offensichtlich der Fall. Jetzt gibt es einen Beschluss, dass diese Tonnen durch eine Fremdfirma rausgestellt werden sollen. Will man sich gegen einen solchen Beschluss wehren, dann ist die Anfechtung die beste Wahl.
Ein Mieter kann nicht, ist hier der Fall. Eine WEG hat mit einem MV auch nichts am Hut, kann da also nicht reinfummeln in die Verträge des Mieters und Kosten auslösen.
So ist das mit demokratischen Entscheidungen. Entweder man bindet sich an dem Ergebnis oder man muss von vorne herein sagen, dass man es nicht akzeptieren will.
So schlimm kann die finanzielle Belastung ja nicht werden.
Es geht auch ums Prinzip. Kann doch jeder den Service "Tonne an die Straße stellen" privat bestellen und bezahlen, der es in Anspruch nehmen möchte. Ich mache das in Eigenleistung.
Ich bin die einzigste Mieterin, alle Anderen sind Eigentümer. Mein Vermieter hat zugestimmt ohne mit mir zu sprechen.
Naja, was haben andere mit meinen Verträgen am Hut? Nichts, denke ich.
Es geht um den Service, die Tonnen an die Straße zu stellen. Der keine Tonne hat, muss den Service auch bezahlen. Das ist doch nicht okay.