Mtb kaufen darf aber nicht?

10 Antworten

Sieh mal in § 67 StVZO, da steht es drin. Kurz: ja, Licht ist Pflicht! Aber Du kannst mittlerweile auch ein Stecklicht nehmen, wenn es Dich optisch stört. Ist zwar immer noch nicht ganz rechtskonform, aber die Gesetzeshüter sind da langmütig, Hauptsache Licht.

Hanfried835 
Fragesteller
 16.11.2021, 07:27

Und klingeln und Reflektoren?

0
Mediachaos  16.11.2021, 09:32
@catweazle01

Wobei Reflektoren zumindest in den Speichen nicht gebraucht werden, wenn die Reifen Reflektorstreifen haben. Vorne und hinten sind sie aber Pflicht.

0
catweazle01  16.11.2021, 10:01
@Mediachaos

ja stimmt, aber da ich die Quelle (Paragraph) angegeben hatte, fand ich jedwede weitere Antwort schon mehr als full-service. Man darf auch selber nachlesen.

1

Hey

Ja damkt hat sie recht. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das braucht man nur wenn es dunkel ist bzw auch schon in der dämmerung. Dafür kannst du dir einfach so luchter holen, die man ganz einfach dran und wieder ab machen kann

Eigentlich braucht man auf so reflektoren an den speichen. Da gibt es auch so silberne längliche, die fallen wenig auf.

Ich muss sagen ich habe keine und hatte noch Probleme (wurde noch nie von der polizei angehalten oder so) obwohl ich damit zur schule fahre und ab und zu auch wo anders hin. Ich fahr aber auch über Feldwege und nur ganz kurz bei autos. Und ich hab lichter zum dran machen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interesse und eigene Erfahrung

Stecklichter sind Stvo zugelassen und lassen sich nachrüsten. Müssen, sollten mitgeführt werden, wenn plötzlich die Dunkelheit einbricht, ist Licht Pflicht, oder du musst halt im Dunkeln schieben.

Es ist egal ob du nur am Tag damit fahren möchtest. Fahrräder müssen eine Beleuchtung verbaut haben.

DerNico  16.11.2021, 07:25

Nein, Pflicht ist das sicherlich nicht.

Ich bin schon durch genug Kontrollen ohne Licht gekommen.

0
Jack98765  16.11.2021, 07:28
@DerNico

§ 67 Abs. 1 StVZO: „Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.“

2
Mediachaos  16.11.2021, 09:31
@DerNico

Deine persönliche unmaßgebliche Rechtsauffassung passt leider nicht zu den tatsächlichen Vorschriften.

1
DerNico  16.11.2021, 16:17
@Mediachaos

Tja, dann beschwer dich bei der Polizei, die meinte, dass das völlig in Ordnung sei.

0