MOFA Führerschein --> 45 km/h?

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Blaukraut bleibt Blaukraut und Mofa bleibt Mofa. ;)

Die Mofa-Prüfbescheinigung gilt rein rechtlich noch gar nicht als Fahrerlaubnis (Führerschein), ist auch nicht nötig, da Mofas, die grundsätzlich nur max. 25 km/h fahren dürfen, zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen gehören.

Dass man also mit der Mofa-Prüfbescheinigung 45 km/h fahren dürfte ist nur ein Gerücht aus der Abteilung Wunschmärchen.^^

Was im Gespräch war, ist, dass die Klasse M (AM) ab 15 Jahren freigegeben werden sollte. Dies wurde in D aber wieder auf Eis gelegt, da in Österreich, wo dies schon länger gilt, sich zu viele 15-jährige ihre Gräten deformiert haben.

Sieht aber so aus, dass in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ab dem 19.01.2013 ein 5-jähriger Modellversuch dazu startet: eben Klasse AM ab 15.

Fazit: mit der Mofa-Prüfbescheinigung schneller fahren dürfen, wird nie kommen und war auch nie geplant. ;)

Eichbaum1963  25.09.2012, 20:53

Vielen Dank für den Stern. ;)

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Das ist falsch. Mofa bleibt bei 25 km/h.

25 km/h. wo haste das denn gehört?:D

Das ist dann die neue Klasse AM ab dem 19.01.2013

  • Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

Elektromotor max. 4 kW Nennleistung, Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

  • Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

ab 16 Jahren erwerbbar - wer früher fahren will, der zuckelt weiter ab 15 mit dem Mofa und 25 km/h

und ich hab gehört dass die MOFA Führerscheine, dann bis 45 km/h anstatt den jetzigen erlaubten 25 km/h, gelten

Wo hört man denn so witzige Sachen ?
Da weiß der Gesetzgeber gar nichts von, cool.