Mit Vorstrafen zur Polizei?
Hi,
ich bin 16 und möchte in ein paar Polizist werden. Ich hatte mal mit der Polizei zu tun wegen zwei Sachen mit 15 Jahren:
Einmal habe ich ohne Fahrerlaubnis einen Roller geführt und es dann bei der Vernehmung auch zugegeben und Reue gezeigt, Verfahren läuft noch.
Zudem läuft noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Hehlerei, wo ich die Aussage verweigert habe. (Ich denke, dass es eingestellt wird wegen Beweislast)
Gibt es hier Leute, die sich mit sowas auskennen?
Wie streng ist die Polizei bei sowas – vor allem in Berlin oder Brandenburg?
Ist das automatisch ein Ausschlusskriterium oder gibt es Chancen, wenn man sich ändert, keine neuen Probleme hat und sich anstrengt? Ich werde vermutlich (falls es überhaupt passiert) mit 16 dann verurteilt zu gemeinnütziger Arbeit, aber ich denke nicht dass es im Führungszeugnis auftaucht. Ich hätte eigentlich vorgehabt, in 3 Jahren dann zur Polizei zu gehen mit dem Abitur.
1 Antwort
Durch die Tatsache, dass es sich um Jugendstrafen handelt, könntest Du "Glück" haben. Wenn es im Führungszeugnis stehen sollte, könnte es schwierig werden- ich denke aber mal, dass das nicht unbedingt auftaucht! Allerdings solltest Du jetzt die "Füße stillhalten".
Das ist richtig! Es kommt aber auf das Strafmaß an. Wenn er Glück hat, ist er noch nicht vorbestraft.
Ach so, das meintest du. Und mit dem "Stillhalten" wirst du sicherlich recht haben.
Jo- besser ist es! Dann hat er vielleicht einen Grund sich zu benehmen!
Dir ist schon klar, dass er das angeben muss. Das Kriterium ist nicht das "Führungszeugnis" sondern das "erweitertes behördliches Führungszeugnis" + Abfragen in den polizeilichen Systemen und dem BZR, sowie bei der Polizei und den Behörden seines Wohnsitzes. Dazu gehören auch sonstige polizeiliche Sachverhalte.
Wenn derartige Dinge verschwiegen werden, kann es kein "besonderes Vertrauensverhältnis" mehr zwischen Beamtem und Dienstherrn geben, schließlich ist das kein Job sondern eine lebenslange gegenseitige Verpflichtung.