Mit Vorstrafen zur Polizei?

1 Antwort

Durch die Tatsache, dass es sich um Jugendstrafen handelt, könntest Du "Glück" haben. Wenn es im Führungszeugnis stehen sollte, könnte es schwierig werden- ich denke aber mal, dass das nicht unbedingt auftaucht! Allerdings solltest Du jetzt die "Füße stillhalten".


Eckengucker  06.06.2025, 21:20

Dir ist schon klar, dass er das angeben muss. Das Kriterium ist nicht das "Führungszeugnis" sondern das "erweitertes behördliches Führungszeugnis" + Abfragen in den polizeilichen Systemen und dem BZR, sowie bei der Polizei und den Behörden seines Wohnsitzes. Dazu gehören auch sonstige polizeiliche Sachverhalte.

Wenn derartige Dinge verschwiegen werden, kann es kein "besonderes Vertrauensverhältnis" mehr zwischen Beamtem und Dienstherrn geben, schließlich ist das kein Job sondern eine lebenslange gegenseitige Verpflichtung.

Bernd783  06.06.2025, 21:22
@Eckengucker

Das ist richtig! Es kommt aber auf das Strafmaß an. Wenn er Glück hat, ist er noch nicht vorbestraft.

Eckengucker  06.06.2025, 21:24
@Bernd783

Ach so, das meintest du. Und mit dem "Stillhalten" wirst du sicherlich recht haben.

Bernd783  06.06.2025, 21:26
@Eckengucker

Jo- besser ist es! Dann hat er vielleicht einen Grund sich zu benehmen!