mit Tretroller (ohne E-Motor) auf Gehweg / in der Fussgängerzone erlaubt oder nicht?

2 Antworten

Laut §24 StVO gilt der nichtmotorisierte Tretroller nicht als Fahrzeug im Sinne der StVO. Somit gelten dieselben Regelungen wie für Fußgänger. Du darfst also auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Nicht aber auf der Straße und auf Radwegen.

Katrin1000 
Fragesteller
 12.02.2020, 08:39

und ein nichtmotorisiertes Fahrrad ist ein Verkehrsmittel?

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ohwehohach  12.02.2020, 09:46
@Katrin1000

Die meisten nichtmotorisiertes Fahrräder fallen nicht unter §24 StVO (Ausnahmen stehen dort). Somit gelten die Ausnahmen von §24 StVO auch nicht für die meisten nichtmotorisierten Fahrräder.

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