Mit Pflegepferd und Gelände, Versicherung?
Also ich habe jetzt seit einiger Zeit ein Pflegepferd, momentan hilft mir die Besitzerin noch, aber die meinte das ich nach den Sommerferien mal alleine machen soll, und sie denkt das ich das schaffe. Jetzt ist es so, dass ich mit dem Pferd auch regelmäßig ins Gelände soll, damit er nicht die ganze Zeit immer auf dem Platz ist. Ich habe jetzt halt Angst, das er sich irgendwie verletzt, oder etwas kaputt macht, er ist sehr lieb und hat sich auch noch nie losgerissen oder so, aber ich wüsste trotzdem gerne, wie das mit der Versicherung ist. Müsste ich das dann selbst bezahlen oder wie ist das?
LG Anni
2 Antworten
Hast du eine Pflegebeteiligung oder eine Reitbeteiligung auf dem Pferd? Also würdest du mir dem Pferd ausreiten oder spazieren gehen?
Jedes Pferd sollte haftpflichtversichert sein, die Versicherung wird vom Pferdebesitzer abgeschlossen. Bei der Versicherung gibt es die Möglichkeit auch "Fremdreiter" zu versichern und diese namentlich anzugeben. In diesem Fall bist du dann auch versichert, wenn du mit dem Pferd unterwegs bist und etwas passieren sollte.
Das wäre die richtige Lösung:
https://www.vierpfotenmakler.de/wenn-die-reitbeteiligung-das-pferd-schaedigt/
Ein Jurist bzw. Versicherungsexperte kann aus der Kombination aus Deinem Beteiligungsvertrag und dem Bedingungswerk der THV schließen, ob Schäden in Deiner Obhut gedeckt sind oder nicht.
Früher bin ich ganz selbstverständlich das Risiko eingegangen, mich einfach drauf zu verlassen. Nach allem, was ich bisher erlebt habe und was Menschen wirklich ihre Existenz gekostet hat, würde ich das heute keinesfalls mehr tun. Ich würde MINDESTENS der Tierhalterhaftpflichtversicherung den Beteiligungsvertrag vorlegen und mir schriftlich bestätigen lassen, was abgedeckt ist. Ergäbe sich daraus nur der Hauch einer Unsicherheit, würde ich für mich auch als Beteiligung selbst eine THV abschließen, denn ganz gerne wird der Beteiligungsvertrag so ausgelegt, dass die Beteiligung "Mithalter" ist und somit auch Halter und der Halter kann immer nur für sich eine THV abschließen.
Und zack - wenn Du die Beteiligung namentlich angeben musst, schließt Du sie in Wirklichkeit aus.
Der Beteiligungsvertrag dient als Grundlage zur Einschätzung, ob die Beteiligung "Mithalter" ist und damit eine eigene THV abschließen muss.